Diese Lockerungen gibt es in Rheinland-Pfalz zum 1. März

Bei den Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz gibt es Bewegung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat am Dienstag über Öffnungen zum 1. März informiert. Das ändert sich bei den Nachbarn in Kürze:
Öffnen dürfen unter anderem Blumenläden. Foto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Öffnen dürfen unter anderem Blumenläden. Foto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Öffnen dürfen unter anderem Blumenläden. Foto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Öffnen dürfen unter anderem Blumenläden. Foto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel

Lockerungen in Rheinland-Pfalz zum 1. März

Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am gestrigen Dienstag (23. Februar 2021) bekannt gegeben. Ein Entwurf für eine neue Landesverordnung sieht ab dem 1. März folgende Öffnungsschritte vor:

– Baumärkte (nur „gartencenter-typisches Sortiment“; draußen)
– Blumenläden
– Fahrschulen (praktischer Unterricht)
– Friseur-Betriebe
– Fußpflege-Betriebe (mit Abstand und Terminvereinbarung)
– Gartenmärkte (nur „gartencenter-typisches Sortiment“; draußen)
– Musikschulen (Einzelunterricht; kein Gesang sowie Spielen auf Blasinstrumenten)
– Tierparks und Zoos (Außenanlagen)

Leichte Lockerungen soll es zudem für „Click-and-Collect“ in Läden geben. Hier sei ab dem 1. März erlaubt, dass Einzelpersonen nach Terminvereinbarung ein Geschäft betreten können. So soll es beispielsweise möglich sein, in einem Brautmodeladen ein Kleid zu probieren. Wie es mit der Gastronomie weitergeht, steht derzeit noch nicht fest. Mit den Öffnungen passt sich Rheinland-Pfalz an seine Nachbarbundesländer an.

Weitere Maßnahmen

Ab nächster Woche sind in Rheinland-Pfalz Corona-Schutzimpfungen auch für Erzieher:innen, Tageseltern, Grundschul- und Förderschullehrer:innen sowie eine Reihe anderer Berufsgruppen möglich.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur