Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt nach Reise ins Risikogebiet Grand Est

Wer nur mal eben zum Einkaufen oder zum Arbeiten ins französische Risikogebiet Grand Est fährt, muss im Saarland anschließend nicht in Quarantäne. Die Regeln im Detail:

Die Einstufung der ostfranzösischen Region Grand Est als Risikogebiet hat für Grenzpendler keine Auswirkungen. Es gebe zum Saarland keine Maßnahmen an der Grenze: Diese seien für die saarländische Landesregierung „kein probates Mittel mehr“, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer am Freitag (16. Oktober 2020) in Saarbrücken mit.

Als es im März zu deutschen Grenzkontrollen kam, sei die Situation eine andere gewesen: Es habe damals keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gegeben.

Wer nach Grand-Est-Trip nicht in Quarantäne muss

„Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung“, sagte Zeyer. Nach der aktuellen Verordnung seien Berufspendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ebenso ausgenommen wie Menschen, die sich weniger als 72 Stunden in Grand Est aufgehalten oder einen triftigen Reisegrund hätten. Nicht in Quarantäne müssten Personen mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.

Ausnahme bei Kurz-Reise in Saarland

Zudem gilt im Saarland eine Quarantäne-Ausnahmeregelung: Für Personen, die für maximal 24 Stunden aus einem Risikogebiet ins Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht, um den Menschen aus der Großregion ihre beruflichen und familiären Angelegenheiten weiter zu ermöglichen. Grand Est gilt ab diesem Samstag als Risikogebiet.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur