Diese Regeln gelten am 1. Mai in Saarbrücken

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gilt (unter anderem) am 1. Mai 2021 ein Alkoholverbot an zahlreichen Plätzen in Saarbrücken. An welchen Orten die Regelungen greifen, haben wir in einer Übersicht für euch zusammengefasst:
In Saarbrücken gilt auch am 1. Mai ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
In Saarbrücken gilt auch am 1. Mai ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
In Saarbrücken gilt auch am 1. Mai ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
In Saarbrücken gilt auch am 1. Mai ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat am gestrigen Freitag (30. April 2021) ein Alkoholverbot für belebte Plätze in der Stadt erlassen. „Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern“, erklärte die Landehauptstadt die Neureglung. Mehr dazu unter: „Saarbrücken weitet Alkoholverbot aus und verlängert Maskenpflicht“.

Strenge Regeln am 1. Mai in Saarbrücken

Für den 1. Mai sind die Regelungen in Saarbrücken extra noch verschärft worden. Zwischen 12.00 und 22.00 Uhr ist der Konsum von Alkohol an folgenden Orten untersagt:

Nauwieser Viertel

– Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
– Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
– Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
– Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
– Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
– Nauwieser Platz
– Max-Ophüls-Platz

Alkoholverbot in Grünanlagen

Hier gilt das Alkoholverbot zwischen 12.00 und 22.00 Uhr am Uferbereich und in den Anlagen entlang der Saar (Grünfläche „Am Staden“ und Willi-Graf-Ufer), beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine“ bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst auch die Grünanlagen, einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen.

Im Bereich der Straße „Am Staden“ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerpfad“ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Des Weiteren gilt das Alkoholverbot am Tbilisser Platz, einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin.

Alkoholverbot im Deutsch-Französischen Garten

Am 1. Mai 2021 gilt auch im Deutsch-Französischen Garten ein Alkoholverbot von 12.00 bis 22.00 Uhr.

Alkoholverbot im Bürgerpark

Zudem darf im Bürgerpark Hafeninsel am 1. Mai 2021 zwischen 12.00 und 22.00 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Landeshauptstadt Saarbrücken