Dieselskandal: Landgericht Saarbrücken verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Erstmals hat das Landgericht Saarbrücken einer Klage eines Verbrauchers gegen die Daimler AG wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz stattgegeben. Hier gibt es die Begründung der Kammer zum Nachlesen:
Das Landgericht Saarbrücken hat Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Foto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Das Landgericht Saarbrücken hat Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Foto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Das Landgericht Saarbrücken hat Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Foto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Das Landgericht Saarbrücken hat Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Foto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat

Landgericht Saarbrücken verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts Saarbrücken ist deren 12. Zivilkammer auf Dieselklagen spezialisiert. Und genau mit diesem Thema hat sie sich in dem vorliegenden Fall beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde erstmals einer Klage eines Verbrauchers gegen die Daimler AG wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz stattgegeben.

Kläger: vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Nach Angaben der Landgericht-Pressestelle hatte der Kläger 2014 „bei der Mercedes-Benz-Niederlassung in Saarbrücken einen Mercedes GLK 220 CDI gekauft„. In dem Wagen eingebaut: eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diesbezüglich hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verbindlichen Rückruf angeordnet – gegen den sich die Daimler AG allerdings zur Wehr setzt.

„Der Kläger hat die Daimler AG vor dem Landgericht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen“, hieß es. Seiner Auffassung nach sei er durch den Verkauf eines Fahrzeugs mit einer entsprechenden Steuerung „in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt worden“. Dem ist das Landgericht nun gefolgt.

Die Begründung des Landgerichts

Zu der Begründung ihrer Entscheidung hat sich die Kammer in Saarbrücken maßgeblich auf zwei amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt. In diesen habe das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, „dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, die im Wesentlichen unter Prüfstandsbedingungen zur Anwendung kommt“. Im Realbetrieb werde der tatsächlichen Emissionsausstoß damit „in unzulässiger Weise verschleiert„.

Die Auffassung des Landgerichts: Eine Rechtfertigung für den Einbau einer solchen Steuerung ist seitens der Daimler AG, „die insoweit keinem Geheimnisschutz unterliege, nicht aufgezeigt worden“. Gegen das Urteil ist den Angaben zufolge eine Berufung beim Oberlandesgericht Saar möglich.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Landgerichts Saarbrücken, 09.04.2021