Diesen Inflationsausgleich gibt es jetzt für Saar-Beamte – zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise

Auch Beamt:innen im Saarland sollen, wie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder, Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten. Ende März erfolgt voraussichtlich die erste Zahlung. Diesen Inflationsausgleich per Abschlagszahlung soll es geben:
Beamtinnen und Beamte im Saarland erhalten künftig mehr Geld. Symbolfoto: Hannes P Albert/dpa
Beamtinnen und Beamte im Saarland erhalten künftig mehr Geld. Symbolfoto: Hannes P Albert/dpa

Mehr Geld für Beamtinnen und Beamte im Saarland

Im Dezember 2023 war bekannt geworden, dass Beamt:innen im Saarland mehr Geld erhalten sollen. Ein Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werde im Saarland übernommen, hatte das Innenministerium zu dem Zeitpunkt mitgeteilt. Vereinbart wurde als Inflationsausgleich eine Zahlung von 3.000 Euro für Tarifbeschäftigte. Zudem sollen ab Februar 2025 die Tarifentgelte um 5,5 Prozent steigen. Dies wirke sich entsprechend auch auf das Ruhegehalt der Versorgungsempfänger:innen aus, hatte das Ministerium mitgeteilt.

Inflationsausgleich per Abschlagszahlung

Um den Tarifabschluss auf Beamt:innen zu übertragen, muss allerdings das Besoldungsgesetz des Landes geändert werden. Das berichtete die „SZ“. Im April soll im Landtag der entsprechende Gesetzentwurf nach einer Anhörung beraten werden. Um die „Wartenden“ allerdings nicht zu lange hinzuhalten, habe der Ministerrat Anfang Februar beschlossen, zum März-Ende mit den Bezügen für den Monat April Abschlagszahlungen zu entrichten.

Auch der „SR“ berichtete, dass die erste Zahlung nach Angaben der Landesregierung Ende März erfolgen soll. „Genau wie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Länder sollen auch saarländische Beamte Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten“.

Das sind die konkreten Summen

Den Medienberichten zufolge soll es für die Saar-Beamt:innen mit Vollzeitstelle jetzt einen steuerfreien Abschlag in Form einer Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro geben. Für die Monate Januar bis April sollen dann jeweils Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 120 Euro folgen. Die Summe: 2.280 Euro. Laut „SR“ werde bei Teilzeitbeschäftigung die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Teilzeitverhältnis gezahlt. Auch Auszubildende im Tarif, Dual-Studierende und Praktikant:innen sollen profitieren.

Die für Ende März geplanten Zahlungen würden wohl erfolgen, alsbald laut „SR“ die „programmtechnischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen“. Das habe das Innenministerium auf Nachfrage mitgeteilt.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht