Drei Jahre und zehn Monate wegen Schwarzarbeit: 55-Jähriger in Kaiserslautern verurteilt

Am Landgericht in Kaiserslautern wurde ein 55-Jähriger zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird Schwarzarbeit vorgeworfen.
Der Beschuldigte leitete ein Bau-Unternehmen, in dem die Mitarbeiter nicht angemeldet waren. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bilfunk
Der Beschuldigte leitete ein Bau-Unternehmen, in dem die Mitarbeiter nicht angemeldet waren. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bilfunk
Der Beschuldigte leitete ein Bau-Unternehmen, in dem die Mitarbeiter nicht angemeldet waren. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bilfunk
Der Beschuldigte leitete ein Bau-Unternehmen, in dem die Mitarbeiter nicht angemeldet waren. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bilfunk

Der Verurteilte führte ein Unternehmen für Hoch- und Rohbauarbeiten aus der Südpfalz. Dabei hinterzog er jedoch Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Der verursachte Schaden liegt bei fast 2,8 Millionen Euro. Das berichtet das Hauptzollamt in Saarbrücken.

Mitarbeiter waren nicht angemeldet

Zwischen 2012 und 2016 hatte der 55-Jährige seine Mitarbeiter nicht oder nur teilweise zur Sozialversicherung angemeldet. Zudem kaufte er Scheinrechnungen für Arbeitsleistungen an, die nicht erbracht wurden. In der Buchhaltung wurden so Sachkosten und Dienstleistungen abgerechnet, die der Unternehmer wiederum als Schwarzlohn an seine Arbeitnehmer auszahlte. Ihm wurde daher nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Betrug vorgeworfen. 

Kauf von Scheinrechnungen verschleiert Schwarzarbeit

Der Kauf und Verkauf von Scheinrechnungen sei laut dem Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Detlef Lui, derzeit ein häufig genutztes Geschäftsmodell zur Verschleierung von Schwarzarbeit. „Alleine beim
Hauptzollamt Saarbrücken führen wir derzeit 51 vergleichbare Strafverfahren„, so Lui. 

Beschuldigter leitete das Unternehmen aus dem Hintergrund

Wie Volker Rahm, der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Landau erklärte, habe der Beschuldigte das Unternehmen geleitet, obwohl er nicht offiziell dessen Geschäftsführer war. Dies habe die Befragung der Zeugen ergeben. Der Angeklagte führte die Kommunikation des Unternehmens, handelte Verträge aus und war für die Kontrolle an den Baustellen verantwortlich. Zudem bestimmte er über das Personal und schlussendlich auch darüber, wer im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen wurde. 

Offizieller Geschäftsführer ebenfalls verurteilt

Der offizielle Firmenleiter musste ebenfalls vor Gericht. Der 54-Jährige soll als „Strohmann-Geschäftsführer“ agiert haben und handelte auf Anweisung. Dafür erhielt er Zusatzzahlungen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. 

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Hauptzollamtes Saarbrücken