Ehemalige Alphapool-Manager zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hat drei Finanzmanager wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Über 900 Anleger wurden betrogen.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.

Gestern Abend hat das Landgericht Saarbrücken sein Urteil im Betrugsprozess um die Lebensversicherungen Alphapool gefällt. Die drei Angeklagten wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Über den Hauptangeklagten wurden sieben Jahre, über die beiden Mitangeklagten sechseinhalb beziehungsweise sechs Jahre und drei Monate Haft verhängt.

Nach Auffassung des Gerichts haben die drei Angeklagten Anleger um Millionengelder betrogen. So sah es die Wirtschaftskammer des LG Saarbrücken als erwiesen an, dass die Angeklagten ein partielles Schneeballsystem mit ihrer Firma Alphapool betrieben hatten und es sich bei den getätigten Investitionen größtenteils um Scheininvestitionen gehandelt hatte.

Hunderte von Anlegern um Ersparnisse geprellt
Das Manager-Trio hat nach Überzeugung der Kammer deutschlandweit hunderte Geldanleger um mehrere Millionen Euro betrogen. Sie haben ihre Kunden dazu gebracht, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots mit Rückkaufwerten und Guthaben von 10,5 Millionen Euro abzutreten.

Die Opfer – laut einem ihrer Anwälte „von der Putzfrau bis zum Ingenieur“ – hatten geglaubt, ihre Forderungen würden weiter angelegt, gegen Verlust abgesichert und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in doppelter Höhe zurückgezahlt.

Verteidiger kündigt Revision an
Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Angeklagte Freiheitsstrafen von je neun Jahren und für einen dritten von sieben Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten für zwei Mandanten Freispruch beantragt, für einen Dritten nicht mehr als vier bis fünf Jahre Haft.

Mit seinem Urteil blieb das Landgericht Saarbrücken deutlich näher an den Anträgen der Staatsanwaltschaft als an den Anträgen der Verteidiger. Einer der Verteidiger hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.

(mit Verwendung von dpa/lrs)