Eilantrag gescheitert: Saarländer müssen weiter Masken tragen

Das saarländische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Bürgers zurückgewiesen. Dieser wollte eine Abschaffung der Maskenpflicht erreichen. Wie die Richter ihre Entscheidung begründen:
Im Saarland gilt seit Montag eine Maskenpflicht. Foto: BeckerBredel
Im Saarland gilt seit Montag eine Maskenpflicht. Foto: BeckerBredel
Im Saarland gilt seit Montag eine Maskenpflicht. Foto: BeckerBredel
Im Saarland gilt seit Montag eine Maskenpflicht. Foto: BeckerBredel

Saarländerinnen und Saarländer müssen weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV tragen. Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag eines Bürgers zurück, der gegen die Maskenpflicht geklagt hatte, teilte das Gericht am Donnerstag (30. April 2020) mit.

Gericht: Maskenpflicht dient Gesundheitsschutz

Nach Auffassung der Richter greife die Pflicht nicht in unverhältnismäßiger Weise in den Rechtskreis des einzelnen Bürgers ein. Sie diene dem legitimen Zweck des Gesundheitsschutzes, in dem eine weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll.

Seit Montag gilt im Saarland eine Maskenpflicht. Wer Busse, Bahnen und Taxis benutzt oder Läden und Wochenmärkte betritt, muss seinen Mund und seine Nase abdecken.

Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) könne eine Mund-Nasen-Bedeckung die Übertragung von infektiösen Tröpfchen reduzieren, so das saarländische Verwaltungsgericht. Den Empfehlungen des RKI sei ungeachtet der volatilen und wissenschaftlich nicht abschließend bewerteten Lage eine „wesentliche Bedeutung beizumessen“.

Zudem sei die Maskenpflicht rechtens, weil sie zeitlich befristet und nur für einen eingegrenzten räumlichen Bereich gelte. Insbesondere seien das Private und viele Bereiche des öffentlichen Lebens von der Pflicht ausgenommen, so das Verwaltungsgericht abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, 30.04.2020