Einreisende ins Saarland müssen 14 Tage in Quarantäne

Künftig muss jeder Rückreisende aus dem Ausland beziehungsweise jeder Einreisende in das Saarland für 14 Tage in Quarantäne. Bei zwingend erforderlichen Einreisen sind Ausnahmen möglich.
Im Saarland wurden die Einreisebedingungen nochmals verschärft. Symbolfoto: BeckerBredel
Im Saarland wurden die Einreisebedingungen nochmals verschärft. Symbolfoto: BeckerBredel
Im Saarland wurden die Einreisebedingungen nochmals verschärft. Symbolfoto: BeckerBredel
Im Saarland wurden die Einreisebedingungen nochmals verschärft. Symbolfoto: BeckerBredel

Am gestrigen Mittwoch (8. April 2020) hat der Ministerrat dem Entwurf einer entsprechenden Verordnung des Saar-Gesundheitsministeriums zugestimmt: Demnach müssen künftig Personen, die aus dem Ausland ins Saarland einreisen, in Quarantäne.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann erklärte in diesem Zusammenhang: „Jeder, der aus dem Ausland einreist, stellt zunächst eine potenzielle Gefahr für die Weiterverbreitung des Coronavirus dar. Es ist daher zum Schutz der saarländischen Bevölkerung unbedingt erforderlich, klare Regelungen für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland zu treffen“.

14 Tage Quarantäne

Im Detail sieht die neue Regelung vor, dass einreisende Personen für die Dauer von 14 Tagen in eine häusliche Quarantäne oder in eine geeignete Unterkunft müssen – und das „ständig abgesondert“. Das geht aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums hervor. Zudem seien Besuche Dritter nicht erlaubt.

Darüber hinaus verpflichtet die neue Verordnung Einreisende dazu, eventuell auftretende Krankheitssymptome zu melden. So soll eine „unverzügliche gesundheitliche Versorgung“ sichergestellt werden, heißt es in der Mitteilung.

Ausnahmen

Weiterhin ohne Quarantäne erlaubt: Einreisen aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder des Besuches eines Lebenspartners. Voraussetzung ist allerdings, dass die Personen keine Krankheitssymptome aufweisen. „Dies gilt auch für notwendige medizinische Behandlungen und zur Versorgung schutzbedürftiger Personen“, sagte Monika Bachmann.

Die Ausnahmeregelung umfasst laut Gesundheitsministerium ebenso Personen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit Waren, Dienstleistungen, Wirtschaftsleistungen und zur gesundheitlichen Versorgung ins Saarland einreisen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 08.04.2020