Einschleusen von Ausländern: Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhebt Anklage

Die Statsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern gegen sieben Angeschuldigte erhoben.
Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa-Bildfunk.
Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa-Bildfunk.
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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 24.04.2018 gegen sieben Angeschuldigte verschiedenster Staatsangehörigkeiten (Deutsche, Iraker, Syrer und Rumänen) im Alter zwischen 22 und 41 Jahren Anklage zum Landgericht Saarbrücken erhoben. Die Angeschuldigten haben verschiedenste Wohnsitze, größtenteils in Saarbrücken.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, seit August 2015 bei insgesamt 23 Schleusungsfahrten mindestens 120 Flüchtlinge und Asylsuchende illegal nach Deutschland befördert zu haben. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den eingeschleusten Menschen überwiegend um syrische Staatsangehörige. Vereinzelt sollen auch Marokkaner, Libanesen, Libyer und Staatenlose palästinensischer Abstammung über die Grenze gebracht worden sein.

So sollen die Angeschuldigten vorgegangen sein
Die Angeschuldigten sollen bei den Transporten stets mit zwei Fahrzeugen unterwegs gewesen sein. Zunächst habe ein sogenanntes „Scoutfahrzeug“ die Grenze angefahren, um zur Entdeckung und Umgehung von Grenzkontrollen die Grenzsituation zu sondieren. Das zweite Fahrzeug, in dem sich die einzuschleusenden Personen befanden, näherte sich erst dann der Grenze, wenn das „Scoutfahrezeug“ sozusagen „grünes Licht“ für die Grenzüberquerung gegeben hat.

Mittels dieser Methode sollen mindestens 120 Flüchtlinge und Asylsuchende von Ungarn, Österreich und Italien nach Deutschland geschleust worden sein.

So flogen die Schleuser auf
Einer der Angeschuldigten wurde am 31. Oktober 2016 bei der Einschleusung einer fünfköpfigen syrischen Familie nach München von Beamten der Bundespolizeiinspektion Rosenheim entdeckt. Dabei wurde das Smartphone des Angeschuldigten ausgewertet. Die Auswertung offenbarte schnell, dass der Kontrollierte zuvor mehrere Schleusungsfahrten mit weiteren Mittätern durchführte.

Folgeermittlungen wie Anfragen bei Autoverleihfirmen, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen führten zur Ermittlung aller hier angeklagten Mittäter.