Entführte Kinder im Saarland? Polizei warnt vor Fake-Mitteilungen

Auf verschiedenen Plattformen kursieren aktuell Mitteilungen über verschwundene oder entführte Kinder im Saarland. Die Polizei warnt: Es handele sich um Falschmeldungen. Sie gibt Tipps zum Schutz von Kindern.
In rund 50 Fällen von angesprochenen Kindern ermitelt die saarländische Polizei. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
Die Saar-Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Kinderansprechern. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
In rund 50 Fällen von angesprochenen Kindern ermitelt die saarländische Polizei. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
Die Saar-Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Kinderansprechern. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.

Mitteilungen zu entführten Kindern im Saarland sind Fake-News

In den letzten Tagen erreichte die Polizei eine Vielzahl von Meldungen zu verschwundenen oder entführten Kindern im Saarland. Wie das Landespräsidium mitteilte, seien aktuell jedoch keine derartigen Fälle polizeilich bekannt. Es handele sich vielmehr um Falschmeldungen, die auf diversen Plattformen kursieren.

Meldungen nicht teilen

Die Saar-Polizei appelliert, diese Meldungen nicht zu teilen, da sie bei Eltern, Kindern und Schulen zu Verunsicherungen führen könnten. Um diese abzufangen, hat die Polizei Hinweise zum richtigen Verhalten im Umgang mit „Kinderansprechern“ veröffentlicht. So könne man Kindern Sicherheitsgefühl schenken und ihnen im Ernstfall einen „Vorsprung“ verschaffen.

Polizei gibt Tipps zum Umgang mit „Kinderansprechern“

So kann man Kinder schützen

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Zur Vorbeugung gibt die Polizei folgende Tipps:

  • Treffen Sie feste Absprachen mit Ihrem Kind. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an.
  • Erklären Sie, wohin Sie gehen und wann Sie wieder zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann und wo es im Notfall Hilfe bekommt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind möglichst gemeinsam mit anderen Kindern in die Schule oder zum Spielplatz geht.
  • Lehren Sie Ihr Kind, Distanz zu Fahrzeugen und Fremden einzuhalten und auf keinen Fall auf Zuruf an ein Auto heranzutreten. Es sollte dem Kind ausdrücklich erlaubt werden, eine Aufforderung oder einen Zuruf von Fremden zu ignorieren! Auch muss es wissen, dass es keine Geschenke von Fremden annehmen darf.
  • Sollte Ihr Kind einmal gegen Regeln verstoßen, schimpfen Sie nicht, sondern gehen Sie die getroffenen Absprachen erneut ruhig durch. Sollte Ihr Kind immer wieder Vorwürfe ernten, wird es sich im Wiederholungsfall möglicherweise aus Angst nicht mehr offenbaren.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten sollte, damit es im Notfall richtig reagiert. Wird es durch einen Fremden angesprochen oder gar bedrängt, sollte es sofort weglaufen und schreien!
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen und wissen, wie es im Notfall selbst die Polizei rufen kann, beispielsweise auch ohne Guthaben über das Handy.
  • Gehen Sie die Wege gemeinsam mit Ihrem Kind ab und schauen Sie zusammen nach „Rettungsinseln“. Dies sind z. B. Geschäfte, in denen die Kassiererin angesprochen werden kann, eine Arztpraxis oder Apotheke, schlichtweg Häuser von Bekannten oder eine nahegelegene Polizeidienststelle. Oftmals gibt ein Täter sein Vorhaben auf, wenn ein Kind durch Klingeln an einem Haus auf die Situation aufmerksam macht.
  • Nehmen Sie sich im Alltag Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Es sollte stets erzählen dürfen, wenn ihm etwas komisch vorgekommen ist. Bestärken Sie es darin und schützen Sie Ihr Kind durch Vertrauen. Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, da Täter bevorzugt unsichere und unselbständig wirkende Kinder ansprechen.
  • Wir empfehlen ausdrücklich Selbstverteidigungs- oder Selbstbehauptungskurse für Kinder.

Das richtige Verhalten im Akutfall

Wurde Ihr Kind von einer fremden Person angesprochen oder sogar bedrängt:

  • Versuchen Sie, zunächst Ruhe zu bewahren.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist.
  • Loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen direkt offenbart hat.
  • Schenken Sie ihrem Kind Glauben und hören Sie aufmerksam zu, ohne Vorhaltungen zu machen.
  • Verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei! Je früher wir in den Fall eingebunden werden, umso höher sind unsere Chancen, die Person im Rahmen der Fahndung zu finden und ihre Absichten zu klären!

Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich auf unserer Internetseite unter