Ex-Wirtschaftsminister legt Verfassungsbeschwerde gegen Testpflicht für Geimpfte im Saarland ein
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf die Corona-Verordnung des Saarlandes. Diese sieht vor, dass sich auch Menschen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft wurden, weiter testen lassen müssen, um etwa im Rahmen des Saarland-Modells einkaufen oder Freizeit-Einrichtungen betreten zu dürfen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes solle zeitnah im Mai fallen. Wie eine Justizsprecherin am Mittwoch (28. April 2021) in Saarbrücken erklärte, laufe die Stellungnahmefrist noch bis zum Ende der Woche.
Verfassungsbeschwerde von Ex-Wirtschaftsminister
Der Rechtsanwalt Michael Rehberger bestätigte, dass die Beschwerde von seinem Vater, dem ehemaligen Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt Horst Rehberger eingelegt wurde. Dieser war von 1985 bis 1990 Vorsitzender der saarländischen FDP/DPS-Landtagsfraktion. Später arbeitet er selbst als stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Risiko bei Geimpften niedriger als bei negativ Getesteten
In seiner Begründung habe Rehberger auf Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts verwiesen, nach denen das Übertragungsrisiko durch vollständig Geimpfte geringer sei als beim Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome. Die Impfung ist ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis von Biontech, AstraZeneca und Moderna, beziehungsweise nach der ersten und einzigen Impfdosis von Johnson & Johnson abgeschlossen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Eigene Recherche