Experiment zu Hass im Internet: So bewertet Jan Böhmermann die Saar-Polizei

Das ZDF Magazin Royale hat in einem umfangreichen Experiment die Strafverfolgung der Ermittlungsbehörden der einzelnen Bundesländer im Bereich "Hass im Internet" getestet. So schneiden Polizei und Staatsanwaltschaft im Saarland ab:
Das ZDF Magazin Royale um Jan Böhmermann hat die Strafverfolgungsbehörden aller Bundesländer bei Hasskommentaren im Netz unter die Lupe genommen. Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Das ZDF Magazin Royale um Jan Böhmermann hat die Strafverfolgungsbehörden aller Bundesländer bei Hasskommentaren im Netz unter die Lupe genommen. Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

ZDF Magazin Royale mit Experiment zu „Hass im Internet“

Wer im Internet eine Straftat begeht, der soll angemessen nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden. Und das unabhängig davon, in welchem Bundesland man lebt. Denn in der Bundesrepublik gelten die beiden Grundsätze: „Das Strafgesetzbuch gilt ohne Ausnahme in ganz Deutschland“ und „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“. Doch wie sieht die Umsetzung in der Realität aus? Werden Hasskommentare im Internet in jedem Bundesland wirklich einheitlich verfolgt und geahndet? Dieser Frage ist das ZDF Magazin Royale um Moderator Jan Böhmermann in einem umfangreichen Experiment nachgegangen.

Strafverfolgung von Bundesland zu Bundesland verschieden

Vorab muss man dazu wissen, dass die Strafverfolgung nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Ländersache ist. Das heißt, dass die Gesetzgeber in den Bundesländern selbst entscheiden, wie sie ihre Polizei und Staatsanwaltschaften organisieren. Die Länder können also selbst entscheiden, welche Schwerpunkte sie setzen, welche Spezialeinheiten sie bilden und wie sie ihre Einsatzkräfte aus- und fortbilden. Das führt insbesondere in „moderneren Deliktsbereichen“ wie Hass im Internet zu unterschiedlich zufriedenstellenden Ergebnissen bei der Strafverfolgung, wie das ZDF Magazin Royale in seinem Experiment zeigt.

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Hass im Internet wird von Bundesländern unterschiedlich gut verfolgt: Polizei hat insgesamt großen Nachholbedarf

Am 3. August 2021 haben 16 Korrespondent:innen der TV-Show jeweils um 17.00 Uhr in Polizeidienststellen aller 16 Bundesländer dieselben sieben Hasskommentare zur Anzeige vorgelegt. Es handelte sich dabei um real existierende und offensichtlich strafrechtlich relevante Vorgänge (Morddrohungen, antisemitische Inhalte, Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, etc.). Nur in wenigen Bundesländern lief die Strafverfolgung zufriedenstellend. So kam es bei allen Sachverhalten nach rund acht Monaten Wartezeit nur in einem der sieben Fällen überhaupt zu einer Verurteilung. Ein Mann wurde vom Amtsgericht Aalen (Baden-Württemberg) zu einer Geldstrafe verurteilt.

Besonders schlecht schnitten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen ab. In diesen Bundesländern wurden die Anzeigen teilweise überhaupt nicht aufgenommen oder bearbeitet. In allen Fällen wird deshalb nun sogar wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt ermittelt.

So schneidet das Saarland bei der Böhmermann-Recherche zum Hass im Netz ab

Auch Polizei und Staatsanwaltschaft im Saarland schnitten bei dem Experiment eher mittelprächtig ab. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern allerdings nicht durch mangelnden Einsatz oder Willen, sondern schlichtweg durch mangelnde Routine im „digitalen Einsatzgebiet“. So sei der Umgang mit der Korrespondentin auf der Saarbrücker Polizeidienststelle vorbildlich gewesen. Man habe auch sofort die Strafbarkeit des Vorganges erkannt und die Anzeigen schnell aufgenommen.

Saarländische Ermittlungsbehörden stellen sechs von sieben Fällen ein

Als keineswegs zufriedenstellend sind allerdings die Ermittlungsergebnisse der saarländischen Ermittlungsbehörden einzustufen. So kam es lediglich in einem von sieben Fällen überhaupt zu einer Anklage. Die Ermittlungen in den restlichen sechs Fällen wurden hingegen allesamt eingestellt. In gleich vier Fällen konnte der Täter oder die Täterin nicht ermittelt werden. Und das auch in dem Fall, in dem im gleichen Zeitraum in Baden-Württemberg bereits eine Verurteilung des Täters erfolgt ist.

Schulungsbedarf bei Saar-Polizei: „Ich kenne mich da auch nicht so gut aus“

Die Böhmermann-Recherchen offenbarten sehr anschaulich, dass es im Saarland offenbar noch an einigen Stellen an personellen Ressourcen und Know-how bei der Verfolgung von Straftaten im Internet fehlt. Das zeigen auch die Sätze, die die Polizeibeamtin der getesteten Saarbrücker Polizeiwache geäußert hatte: „Allerdings muss ich mich da auch nochmal schlaumachen und genauer recherchieren beziehungsweise bei Kollegen nachhören. Ich kenne mich da auch nicht so gut aus.“ Auch, dass Verfahren eingestellt werden, weil man keine Täter:innen ermitteln konnte, während es in den gleichen Fällen in anderen Bundesländern zu einer Verurteilung kommt, darf nicht der Anspruch der saarländischen Ermittlungsbehörden sein. Hier muss das Innenministerium nachjustieren und den Personal- sowie Schulungsbedarf im digitalen Bereich angemessen decken.

Ergebnisse des Böhmermann-Experiments nachlesbar

Die Ergebnisse der Böhmermann-Recherche zum Hass im Netz sind nachlesbar unter: „tatütata.fail“. Das konkrete Urteil zur Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden im Saarland findet ihr unter: „Böhmermann-Experiment zur Polizei im Saarland“.

Verwendete Quellen:
– Beitrag des ZDF Magazins Royale vom 27.05.2022