Fahrlässige Tötung: Nach Horror-Unfall muss Lkw-Fahrer jetzt hinter Gitter

Der 26-jährige LKW-Fahrer, der betrunken einen Fahrradfahrer überfahren hat, muss drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel
Statt anzuhalten, raste der Laster mit dem eingeklemmten Radler davon, schleifte ihn mehrere hundert Meter mit. Foto: BeckerBredel

Das ist passiert

Der Berufskraftfahrer Ionel H., hatte sich während seiner Pause auf der Raststätte Goldene Bremm (sehr stark) betrunken – und sich dennoch ans Steuer gesetzt. Bei seiner Fahrt durch die Saarbrücker Innenstadt hatte er an der Kreuzung Hellwigstraße/Mainzer Straße einen 28-jährigen Radfahrer überrollt und ihn über rund 350 Meter mitgeschleift (wir berichteten mehrfach).

Das Opfer starb noch am Tatort an seinen massiven Schädelverletzungen. „Ein Täter, der alkoholisiert durch grobe Rücksichtslosigkeit den Tod eines Menschen verursacht, kann nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der 26-jährige Rumäne habe ein sinnloses, egoistisches Verhalten an den Tag gelegt.

Der Fall hat noch weitere Folgen

Die Kammer sah auch über diesen Fall hinaus eine Signalwirkung. Der Gesetzgeber sei gefordert (vor allem bei Lastern) für bestimmte Vorrichtungen zu sorgen. Diese sollen verhindern, dass ein alkoholisierter Fahrer den Lkw überhaupt erst starten könne.

Die Analysen der Tacho-Daten hätten gezeigt, dass Ionel H. schon vor dem Aufprall gebremst habe, wahrscheinlich um eine Kollision mit anderen Autos zu vermeiden. Somit gehe das Gericht davon aus, dass er den Radfahrer nicht gesehen hatte und auch aufgrund seiner Trunkenheit den Zusammenstoß nicht wahrgenommen habe.

Als die Dolmetscherin ihm das Urteil übersetzte, blieb Ionel H. regungslos, den Kopf Richtung Boden gesenkt, so wie er sich die meiste Zeit während der mehrtägigen Verhandlung gezeigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Verwendung von SZ-Material.