Falsche Krebsdiagnosen: Zwei Ärzte aus St. Ingbert angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen zwei Ärzte aus St. Ingbert Anklage wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte - unter anderem auch Körperverletzung mit Todesfolge - erhoben. Die Pathologen sollen unter Missachtung von Fachärztestandards fehlerhafte Krebsdiagnosen erstellt haben.

Anklage gegen zwei Ärzte aus St. Ingbert

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen zwei Ärzte aus St. Ingbert wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte – darunter schwere Körperverletzungen und einer Körperverletzung mit Todesfolge – Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken erhoben.

Einer der Angeschuldigten soll Betreiber eines pathologischen Instituts in St. Ingbert gewesen sein, in dem der zweite Angeschuldigte angestellt war. Dort sollen die beiden Ärzte im Zeitraum zwischen Februar 2017 und März 2019 im Zusammenhang mit der Untersuchung von Gewebeproben bei Außerachtlassen der Facharztstandards gravierende Fehldiagnosen erstellt haben.

Gravierende Fehldiagnosen führen zu unnötigen Operationen

Infolge der Fehldiagnosen sollen die betroffenen Patienten ohne tatsächliche Indikation behandelt und dadurch gesundheitlich erheblich beeinträchtigt worden sein. So sollen in mehreren Fällen unzutreffende Krebsdiagnosen erstellt worden sein, in deren Folge bei Patienten unter anderem grundlos die Prostata, Teile des Darms, des Oberkiefers und des Gaumens entfernt worden sind. Zudem wurden bei mehreren Patienten grundlos Chemotherapien durchgeführt.

Ein Patient stirbt sogar

Einer der Patienten soll im Jahr 2018 sogar infolge von Komplikationen im Nachgang einer dieser unnötigen Operationen im Alter von 55 Jahren verstorben sein.

Betreiber des Instituts soll vorsätzlich gehandelt haben

Während der angestellte Arzt lediglich sorgfaltswidrig und damit fahrlässig gehandelt haben soll, soll der Betreiber des pathologischen Instituts hingegen vorsätzlich gehandelt haben. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken heißt es hierzu: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hinsichtlich des Angeschuldigten Dr. H. besteht der Verdacht, dieser habe im Bewusstsein eigener Erkrankungen und zu hoher Arbeitsbelastung die Erstellung von Fehldiagnosen mit den entsprechenden Weiterungen billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt“.

Weitere Verdachtsfälle gegen die Ärzte

Das Verfahren gegen die beiden Ärzte kam aufgrund einer Strafanzeige des Winterbergklinikums in Saarbrücken in Gang. Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen bislang noch nicht geäußert. Gegen sie wird mittlerweile wegen weiterer Verdachtsfälle ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

Verwendete Quellen:
– Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 19.10.2020