Feuerkatastrophe in Saarbrücken: Die aktuellen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft

Auch knapp zwei Monate nach der Brandkatastrophe in einem Mietshaus in der Saarbrücker Innenstadt sind die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Eine Frau hatte das Feuer in der Saaruferstraße gelegt. Archivfoto: BeckerBredel/dpa-Bildfunk.
Eine Frau hatte das Feuer in der Saaruferstraße gelegt. Archivfoto: BeckerBredel/dpa-Bildfunk.
Eine Frau hatte das Feuer in der Saaruferstraße gelegt. Archivfoto: BeckerBredel/dpa-Bildfunk.
Eine Frau hatte das Feuer in der Saaruferstraße gelegt. Archivfoto: BeckerBredel/dpa-Bildfunk.

Wie deren Sprecher Christoph Rebmann jetzt auf SZ-Anfrage sagte, stehen die Ergebnisse diverser Gutachten aus, die externe Fachleute erstellen. Dabei gehe es unter anderem um die Brandursache sowie darum, wie sich die Flammen in dem Gebäude ausbreiteten.

Hat der Vermieter den Brandschutz eingehalten?
Ungeachtet dessen sitzt eine Bewohnerin weiterhin in Untersuchungshaft. Demnach wird die 37-Jährige nach wie vor verdächtigt, das Feuer gelegt zu haben.

Zudem soll geklärt werden, „ob den Vorschriften des Brandschutzes seitens des Vermieters Genüge getan wurde“, teilt Rebmann schriftlich mit. Hierfür wurde ein Gutachter beauftragt, das Ergebnis steht allerdings noch nicht fest.

Entlastung der Berufsfeuerwehr
Hingegen wird die Berufsfeuerwehr entlastet. Denn nach dem bisherigen Ermittlungsstand „haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass (…) entsprechende Maßnahmen der Feuerwehreinsatzleitung in strafrechtlich relevanter Weise (mit)ursächlich für den Todeseintritt der Verstorbenen gewesen wären“. Rebmann bezeichnet dieses Ergebnis allerdings „ausdrücklich als vorläufig“.

Bei dem Feuer, das am 3. Dezember in der ersten Etage des fünfstöckigen Wohnhauses ausgebrochen war, starben vier Menschen. 29 Bewohner wurden gerettet.

Mit Verwendung von SZ-Material (Matthias Zimmermann).