Feuerwerk an Silvester: Diese Verbote greifen – und diese Versicherungen zahlen im Schadenfall

Zum Jahreswechsel hat Feuerwerk Hochkonjunktur. Erlaubt ist das Böllern allerdings nicht überall. Wo es Verbote gibt und welche Versicherung im Ernstfall Hilfe leistet:
Zum Jahreswechsel hat Feuerwerk Hochkonjunktur. Foto: Pixabay
Zum Jahreswechsel hat Feuerwerk Hochkonjunktur. Foto: Pixabay

Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

Nur an Silvester und Neujahr dürfen Böller und Raketen der Kategorie F2 ohne behördliche Genehmigung gezündet werden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin. Allerdings geht das nicht überall. Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.

Hier ist das Böllern nicht erlaubt

Verboten ist das Böllern grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Bereichen mit großen Menschenansammlungen

Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro

Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre hinter Gittern kommen. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.

Entsorgung von Feuerwerk: ZKE informiert

Nach Angaben des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebs (ZKE) in Saarbrücken müssen „Abfallverursacherinnen und -verursacher“ die „Überreste ihrer Silvesterfeier selbst beseitigen“. Und zwar „schnellstmöglich“. Passiert das nicht, seien Eigentümer:innen von Grundstücken verpflichtet, die Bereiche vor ihren Häusern zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller soll man, erst nachdem sie vollständig ausgekühlt sind, über die Restmülltonne entsorgen.

Diese Versicherungen zahlen im Schadenfall

Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Police im Schadenfall greift:

  • Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung zahlt, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen.
  • Private Unfallversicherung: Wer selbst dauerhafte Schäden erleidet, benötigt diesen Schutz.
  • Wohngebäudeversicherung: Fängt das eigene Haus – zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete – Feuer, kommt in aller Regel diese Police für den Schaden auf.
  • Hausratversicherung: Nimmt die Inneneinrichtung versehentlich Schaden, kann die Hausratversicherung einspringen.
  • Kfz-Versicherung: Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Bei Seng- und Schmorschäden ist der Versicherer laut den Verbraucherschützern fein raus. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es für die Schadenregulierung die Vollkaskoversicherung.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur