Finanzielle Hilfe nach Hochwasser: Betroffene im Saarland können jetzt Anträge stellen
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Hochwasser-Betroffene können jetzt Anträge stellen
Eine Woche nach dem extremen Dauerregen und dem damit verbundenen Hochwasser im Saarland können Betroffene jetzt Anträge auf finanzielle Hilfe stellen. Entsprechende Formulare stehen auf der Website des Bundeslandes bereit, wie die Staatskanzlei am Donnerstag (23. Mai 2024) mitteilte.
Elementarschäden-Richtlinie
Die Behörden setzen dabei auf drei Säulen: Elementarschäden-Richtlinie, Hochwasserhilfe und Härtefallregelung. Für die Hilfe nach der Elementarschäden-Richtlinie sind unter anderem Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Der Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Zudem sind die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit Voraussetzung für eine Unterstützung. Höchstens 75.000 Euro werden an Betroffene gezahlt.
Hochwasserhilfe
Hochwasserhilfe können diejenigen Haushalte bekommen, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe benötigen. Als Beispiel führt die Staatskanzlei die Wiederbeschaffung von Hausrat an. Die finanzielle Hilfe beträgt maximal 1.000 Euro pro Haushalt.
Härtefallregelung
Ist man durch das Hochwasser betroffen, fällt aber durch das Raster, kann man sich bei seiner Kommune melden. Dann werde geprüft, ob man über die Härtefallregelung für eine Unterstützung infrage kommt.
Informationen auf Saarland-Website
Auf saarland.de/hochwasserhilfe finden Betroffene weitere Informationen. Darunter auch eine Zusammenstellung über häufig gestellte Fragen (FAQ) und den dazugehörigen Antworten.
Rehlinger: „Exzellente Kooperation zwischen Land und Kommunen“
„Die exzellente Kooperation zwischen Land und Kommunen hat es möglich gemacht, das Verfahren jetzt starten zu können“, sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Das Land übernehme 50 Prozent der Kosten, die Kreisebene sowie die Städte und Gemeinden jeweils 25 Prozent.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 23.05.2024
– Saarland.de