Fitnessstudios im Saarland müssen geschlossen bleiben

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden: Fitnessstudios und weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben zu. Die Richter:innen halten die Schließungen für verhältnismäßig.
Fitnessstudios müssen im Saarland weiterhin geschlossen bleiben. Entsprechende Eilanträge mehrerer Beitreiber:innen hat das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Foto: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich
Fitnessstudios müssen im Saarland weiterhin geschlossen bleiben. Entsprechende Eilanträge mehrerer Beitreiber:innen hat das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Foto: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich
Fitnessstudios müssen im Saarland weiterhin geschlossen bleiben. Entsprechende Eilanträge mehrerer Beitreiber:innen hat das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Foto: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich
Fitnessstudios müssen im Saarland weiterhin geschlossen bleiben. Entsprechende Eilanträge mehrerer Beitreiber:innen hat das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Foto: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich

Die Fitnessstudios im Saarland müssen weiter geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht lehnte Eilanträge mehrerer Inhaber:innen gegen die aktuelle Rechtsverordnung ab, teilte es am heutigen Mittwoch (11. November 2020) mit.

Schließungen verhindern exponentiellen Anstieg

Laut Ansicht der Richter:innen sei die Schließung von Gyms sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen und die damit einhergehenden Kontaktreduzierung dazu geeignet, den exponentiellen Anstieg der Corona-Infektionen auf eine nachverfolgbare Größe zu senken, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Verstärkter Ausstoß von Aerosolen beim Sport

Vor allem aber sei zu befürchten, dass durch die sportliche Betätigung in geschlossenen Räumen regelmäßig verstärkt infektiöse Aerosole ausgestoßen werden. Auch die bestehenden Hygienekonzepte ändern laut Oberverwaltungsgericht nichts daran, dass in Fitnessstudios eine größere Anzahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommt.

Öffnung würde zu Kontakten führen

Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Öffnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen für den Publikumsverkehr zwangsläufig zu weiteren Sozialkontakten führe. Menschen würden sich – um in die Einrichtungen zu kommen – nämlich in der Öffentlichkeit bewegen und dort etwa in Verkehrsmitteln aufeinandertreffen.

Schließung verhältnismäßig

Die Richter:innen sehen die Betriebsuntersagung daher als verhältnismäßig an. Für die Entscheidung von Bedeutung sei, dass die Maßnahme zeitlich befristet sei und Bund und Landesregierung zahlreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen hätten, die die Existenz von Unternehmen in der Corona-Krise sichern sollen.

Teile der Verordnung gekippt

Die aktuelle Rechtsverordnung sieht vor, dass während der Zeit des Teil-Lockdowns Freizeiteinrichtungen, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben müssen. Anfang der Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Teile der Verordnung gekippt und Tätowier:innen und Piercer:innen erlaubt, den Betrieb ihrer Studios wiederaufzunehmen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts, 11. November 2020
– Corona-Rechtsverordnung des Saarlandes
– eigener Bericht