Franz-von-Papen-Straße in Wallerfangen: Klage gegen Namen gescheitert

Die Klage zur Umbennung der Franz-von-Papen-Straße in Wallerfangen wurde abgewiesen. Ein jüdischer Bürger hatte Klage eingereicht, da dem Politiker von Papen vorgeworfen wird, den Nazis zur Macht verholfen zu haben.
Franz von Papen (rechts im Bild) wird auch als „Steigbügelhalter" Adolf Hitlers bezeichnet. Fotos: Bundesarchiv/CC BY-SA 3.0 | dpa-Bildfunk.
Franz von Papen (rechts im Bild) wird auch als „Steigbügelhalter" Adolf Hitlers bezeichnet. Fotos: Bundesarchiv/CC BY-SA 3.0 | dpa-Bildfunk.
Franz von Papen (rechts im Bild) wird auch als „Steigbügelhalter" Adolf Hitlers bezeichnet. Fotos: Bundesarchiv/CC BY-SA 3.0 | dpa-Bildfunk.
Franz von Papen (rechts im Bild) wird auch als „Steigbügelhalter" Adolf Hitlers bezeichnet. Fotos: Bundesarchiv/CC BY-SA 3.0 | dpa-Bildfunk.

Der Kläger forderte nicht nur einen neuen Namen für die Franz-von-Papen-Straße, sondern auch die Aberkennung dessen Ehrenbürgerschaft. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

Die Begründung: Solche Entscheidungen seien Sache des Gemeinderates. Ob dieser der Sache weiter nachgeht, ist nicht bekannt. Die Schwierigkeit im Fall der Franz-von-Papen-Straße besteht auch darin, dass diese gar nicht nach dem Politiker, sondern dessen gleichnamigem Sohn benannt ist.

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Verwendete Quellen:
Eigene Artikel
Saarländischer Rundfunk