Für geimpfte Kinder gilt bei 2G-Plus die Testpflicht

Für Kinder bis zwölf Jahren, die bereits zweimal gegen das Coronavirus geimpft sind, gelten unter der 2G-Plus-Regel nicht die gleichen Voraussetzungen wie für geboosterte Erwachsene. Sie müssen sich zusätzlich testen lassen.
Zweifach Geimpfte Kinder unter 12 Jahren brauchen für 2G-Plus-Bereiche einen Test. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk
Zweifach Geimpfte Kinder unter 12 Jahren brauchen für 2G-Plus-Bereiche einen Test. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk

Zweifach geimpfte Kinder sind nicht – wie geboosterte Erwachsene – von der Testpflicht unter 2G-Plus ausgenommen. Das erklärte das Gesundheitsministerium. Sobald die zweite Impfung mehr als drei Monate zurückliegt, müssen Kinder bis 12 Jahren demnach wieder einen negativen Test nachweisen. Erst dann haben sie Zutritt zu 2G-Plus-Bereichen oder – Veranstaltungen.

Neben einem aktuellen Test gilt dabei auch die Bescheinigung über regelmäßige Testungen in der Schule. Die STIKO hat die Booster-Impfung bislang noch nicht für Kinder unter zwölf Jahren empfohlen.

Verwendete Quellen:
– Gesundheitsministerium