Gefährder dürfen im Saarland bald länger überwacht werden

Islamistische Gefährder dürfen künftig länger als bisher von der Polizei im Saarland überwacht werden. Das hat der Landtag in seiner Sitzung heute entschieden. Die Gesetzesänderung ging nicht ohne Gegenwind durch.
Eine Außenansicht des saarlandischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa.
Eine Außenansicht des saarlandischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa.
Eine Außenansicht des saarlandischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa.
Eine Außenansicht des saarlandischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa.

Die Polizei im Saarland darf islamistische Gefährder künftig länger als bisher überwachen. Der Landtag in Saarbrücken verabschiedete am Mittwoch in seiner letzten Plenarsitzung vor der Landtagswahl am 26. März eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes.

Dadurch wird der Zeitraum für eine Überwachung von Gefährdern von bisher maximal drei auf sechs Monate verlängert. CDU und SPD, aber auch die oppositionelle Linke stimmten für das neue Gesetz. Die Fraktionen von Piraten und Grünen lehnten die Änderung ab.

Der CDU-Politiker Günter Becker sagte: „Wenn Datenschutz zu Verbrecherschutz wird, geht es in die falsche Richtung.“ Die Linken-Abgeordnete Birgit Huonker erklärte, es sei wichtig, der Polizei die Arbeit in der aktuellen Lage zu erleichtern. Der SPD-Politiker Günter Waluga verwies auf die Gefahr von sogenannten Schläfern, die erst nach Monaten auffällig werden.

Gegenwind gab es vom Fraktionsvorsitzenden der Saar-Piraten, Michael Hilberer. Die Landesregierung wolle nur die Bevölkerung beruhigen und zeigen, dass man sich um Gefährder kümmere. Bereits jetzt sei eine Verlängerung der Observation über drei Monate hinaus möglich, dazu benötige man lediglich einen richterlichen Beschluss. Aus gleichem Grund lehnten auch die Grünen die Änderung des Polizeigesetzes ab.