Gemeinde Tholey verbietet an Silvester Feuerwerk auf dem Schaumberg

Auf dem Schaumberg-Plateau in Tholey wird es an Silvester und Neujahr wohl nicht zum Abfeuern von Silvesterraketen kommen. Der Grund: Eine Allgemeinverfügung. Das sind die Details dazu:
Im Bereich des Schaumbergturms ist das "Böllern" an Neujahr untersagt. Symbolfoto: (Hintergrund) Wikimedia Commons/Florian Decker (CC3.0-Lizenz); Bild bearbeitet (Red)
Im Bereich des Schaumbergturms ist das "Böllern" an Neujahr untersagt. Symbolfoto: (Hintergrund) Wikimedia Commons/Florian Decker (CC3.0-Lizenz); Bild bearbeitet (Red)
Im Bereich des Schaumbergturms ist das "Böllern" an Neujahr untersagt. Symbolfoto: (Hintergrund) Wikimedia Commons/Florian Decker (CC3.0-Lizenz); Bild bearbeitet (Red)
Im Bereich des Schaumbergturms ist das "Böllern" an Neujahr untersagt. Symbolfoto: (Hintergrund) Wikimedia Commons/Florian Decker (CC3.0-Lizenz); Bild bearbeitet (Red)

Hermann Josef Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Tholey, hat erst kürzlich eine Allgemeinverfügung über ein Verbot von Feuerwerkskörpern im Bereich des Schaumbergturms erlassen.

Diese besagt, dass das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der sogenannten „Kategorie F2“ nun auch am 31.12.2019 und am 01.01.2020 verboten ist. Darüber informiert die Gemeinde in einer Pressemitteilung.

Tholey: Feuerwerk am Schaumbergturm an Neujahr untersagt

Mit der Allgemeinverfügung soll verhindert werden, dass durch Raketen, Knallkörper, Batterien und Co. im Bereich des Schaumbergs Brände entstehen. Schmidts Begründung: „Insbesondere im Bereich der Schaumbergalm und des ‚Himmelszeltes‘ besteht aufgrund der Beschaffenheit der Gebäude ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes.“

Darüber hinaus heißt es, das öffentliche Interesse daran, Sachschäden zu verhindern, würde das private Interesse an Feuerwerkskörpern überwiegen. Raketen und Böller könne man schließlich auch auf „anderen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet“ abfeuern.

Bei Zuwiderhandlungen (also Ordnungswidrigkeiten) am Schaumberg werden gegebenenfalls Geldbußen bis zu 50.000 Euro fällig. Das geht ebenso aus der Mitteilung der Gemeinde hervor.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Gemeinde Tholey

Verwendetes Foto:
– Wikimedia Commons/Florian Decker (CC3.0-Lizenz); Bild bearbeitet