Gericht hebt Corona-Beschränkung im Saar-Einzelhandel auf

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat eine wesentliche Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Gericht hebt Beschränkung im Einzelhandel auf

Einen Teil der aktuellen Corona-Beschränkungen hat das Oberverwaltungsgericht Saar am heutigen Mittwoch (10. März 2021) außer Kraft gesetzt. Dabei geht es um die Pflicht zur Terminbuchung und die Beschränkung auf 40 Quadratmeter pro Person, die derzeit in zahlreichen Geschäften gilt.

Die Begründung

Zur Begründung der Entscheidung teilte das Gericht mit: Die Vorschrift sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde.

Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie, teilte das Gericht mit. Zudem bestünden „erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen“ angesichts der derzeitigen Infektionslage.

Weiterhin hieß es: Bei vielen kleineren Einzelhandelsgeschäften drohe aufgrund der bisherigen Schließung und bei Fortdauer der Öffnungsbeschränkung existenzbedrohender Schaden. Es stehe dahin, ob die Wiedereröffnung dieser Geschäfte mit strengen Hygienevorgaben nicht sogar eher zu einer Entspannung des Einkaufsgeschehens und weniger Kundenansammlungen in großen Märkten und Vollsortimentern beitrage.

Betreiberin von IT-Laden hatte geklagt

In einem Eilverfahren hatte die Betreiberin eines Computerladens gegen die entsprechende Vorschrift in der Corona-Verordnung des Saarlandes geklagt. Sie durfte nur im sogenannten Termin-Shopping eine Kundin beziehungsweise einen Kunden sowie eine weitere Person aus dem jeweiligen Hausstand pro 40 Quadratmeter bedienen. Blumenläden und Buchhandlungen dürfen dagegen seit Montag eine Person pro 15 Quadratmeter empfangen.

Wie geht es nun weiter?

Von dem Richterspruch könnten neben dem IT-Laden nun generell auch andere Einzelhandelsgeschäfte profitieren, sagte eine Sprecherin des OVG. Es bleibe nun abzuwarten, wie schnell die Landesregierung eine neue Regelung beschließe.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur