Der 24. Dezember fällt auf einen Sonntag, wegen einer Regelung aus den 50er Jahren hätten die Geschäfte deshalb öffnen können.
Einstimmig verabschiedete der saarländische Landtag gestern (4. Dezember 2017) jedoch eine Gesetzesänderung, die das verhindert.
Davon ausgenommen sind Betriebe, für die bereits Sonderregelungen an Sonntagen gelten, etwa Bäckereien. Die dürfen auch an Heiligabend öffnen.
Mit Verwendung von SZ-Material.