Gesetzesentwurf: Wie es mit den Corona-Regeln der Länder weitergehen soll

Die Ampel-Koalition hat nach langen Beratungen einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Corona-Beschränkungen nach dem 19. März regelt. Auch dann soll es den Bundesländern noch möglich sein, härtere Maßnahmen zu ergreifen – im Ausnahmefall:
Die Bundesregierung gibt den Ländern nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit eigene Corona-Regeln zu treffen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Die Bundesregierung gibt den Ländern nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit eigene Corona-Regeln zu treffen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Ab dem 20. März 2022 sollen alle „tiefergreifenden“ Corona-Einschränkungen in Deutschland entfallen. Die Bundesregierung will jedoch, dass die Länder auch dann noch eigene Maßnahmen beschließen können. Das besagt ein Gesetzesentwurf, der der „Welt“ vorliegt. Allerdings sind die Möglichkeiten für landeseigene Corona-Regeln dann stark eingegrenzt.

Kaum noch landesweite Maßnahmen möglich

So können die Länder nach dem neuen Gesetz nur noch zwei allgemeine Corona-Regeln einführen: einerseits die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie im ÖPNV, andererseits die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen, Schulen, Gefängnissen und Jugendheimen. Weitere landesweite Schritte wie Sperrstunden, Zugangsbeschränkungen für Gastronomie oder Events, generelle Testregeln oder Kontaktbeschränkungen dagegen können die einzelnen Regierungen nicht mehr verhängen.

Härtere Einschränkungen nur in stark betroffenen Gebieten

Maßnahmen, die über die besagte Masken- und Testpflicht hinausgehen, wie Abstandsgebote oder 2G-Regeln, können die Länder dann nur noch in Ausnahmefällen beschließen. Diese Einschränkungen gelten zudem nur noch für eng begrenzte Gebiete, wie etwa einzelne Kreise oder gar Kommunen. Das Land kann an den betreffenden Orten demnach etwa härtere Regeln ergreifen, wenn dort eine signifikant gefährlichere Virusvariante festgestellt wurde. Auch bei einer drohenden Überlastung der örtlichen Krankenhauskapazitäten sind weitere Einschränkungen möglich. Diese „HotSpot“-Regelung hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits angekündigt.

Das Bundeskabinett soll den Entwurf nun im Umlaufverfahren beschließen. Nächste Woche wollen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen und die Gesetzesänderungen festlegen. Die aktuelle Corona-Verordnung läuft am 19. März 2022 aus.

Verwendete Quellen:
– Welt