Gesundheitsminister verabschieden Antrag zur Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen

Bei der Gesundheitsministerkonferenz haben sich alle Länder auf einen Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse nun offene Fragen klären. Für die Betroffenen soll das Vakzin von Novavax priorisiert zur Verfügung stehen.
Für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen soll bald eine Impfpflicht gelten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen soll bald eine Impfpflicht gelten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten dar“, erklärt die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) in einer Pressemitteilung am heutigen Samstag (22. Januar 2022). In ihrer Konferenz verabschiedeten die Minister:innen einen entsprechenden Antrag.

Lauterbach müsse nun klar definieren, wen die Impfpflicht trifft

Der Bundesgesundheitsminister müsse nun unverzüglich alle offenen Fragen klären, „die den Gesundheitsämtern bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs helfen sollen“. Das bedeutet: Es müsse klar sein, welche Personen in welchen Berufen unter die Impfpflicht fallen. Darüber hinaus müsse man definieren, welche Grenzen der Anwendungsbereich hinsichtlich „vergleichbarer Einrichtungen“ hat.

„Zur erfolgreichen Umsetzung müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern klar benennen können, wen es betrifft und wen nicht„, so Bachmann. Es werde einige Zeit dauern, bis mögliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden können. Der Bund sollte in der Vorbereitung daher keine Zeit verlieren.

Novavax priorisiert für Beschäftigte der betroffenen Einrichtungen

Die Minister:innen und Senator:innen der Länder seien sich einig, dass das neue Vakzin von Novavax priorisiert für bislang ungeimpfte Beschäftigte der betroffenen Einrichtungen zur Verfügung stehen soll. Diese Mitarbeiter:innen können somit zeitnah eine vollständige Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff erhalten. Dieser steht voraussichtlich ab Ende Februar zur Verfügung. Für einen vollständigen Schutz sind zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen nötig.

Beschäftigte, die glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen zu lassen, sollen dafür ausreichend Gelegenheit haben, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums