Mit der im März 2017 von den Ländern vereinbarten Vertragsänderung soll der Weg für die Zulassung von 35 privaten Wettanbietern in Deutschland frei gemacht werden.
Die Länder hatten 2012 eine erste Änderung beschlossen, der eine Zulassung von 20 Bewerbern für Sportwetten durch ein sogenanntes „Glücksspielkollegium der Länder“ vorsah. Diese Änderung wurde 2015 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als verfassungswidrig gekippt. Zugleich drang die EU auf eine baldige Entscheidung über Lizenzen für private Anbieter von Sportwetten.
Die deshalb vereinbarte zweite Änderung des Staatsvertrags vom März 2017 sieht für Januar 2018 die Zulassung von insgesamt 35 privaten Anbietern von Sportwetten in Deutschland vor. Die geplante Begrenzung auf 20 Anbieter wird vorläufig ausgesetzt. Die Konzessionen sind auf maximal ein Jahr befristet.
Mit Verwendung von SZ-Material.