Gnade zum Fest: Saarland entlässt mehrere Häftlinge in vorgezogene Freiheit

Für mehr als 1.000 Häftlinge in Deutschland bedeutet Weihnachtsamnestie einen vorgezogenen Start in die Freiheit. Auch im Saarland können mehrere Personen so das Fest bei ihren Angehörigen - statt im Gefängnis - verbringen. Ein Bundesland beteiligt sich traditionell nicht.
Im Saarland kamen 2022 fünf Gefangene früher auf freien Fuß. Foto: dpa-Bildfunk
Im Saarland kamen 2022 fünf Gefangene früher auf freien Fuß. Foto: dpa-Bildfunk

Gnade zum Fest: Länder entlassen über 1.000 Häftlinge in Freiheit

Zu Weihnachten sind über 1.000 Häftlinge in Deutschland vorzeitig in die Freiheit geschickt worden. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder. Die größte Zahl an Freigelassenen entfällt dabei auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, hier kamen 291 Häftlinge frei. Die insgesamt mindestens 1.056 vorzeitig Freigelassenen in diesem Jahr bedeuten einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2021, als die Bundesländer nur etwas mehr als 800 Personen vorzeitig nach Hause ließen.

Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, soll die Weihnachtsamnestie ein schönes Fest bescheren. Allerdings gibt es auch Gefangene, die eine vorzeitige Entlassung ablehnen und Weihnachten lieber im Gefängnis verbringen. Meist kommen Häftlinge bei der Weihnachtsamnestie nur Tage oder wenige Wochen vor der eigentlich geplanten Entlassung frei. Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng: Nur kommen Häftlinge infrage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten.

Fünf Gefangene kamen 2022 im Saarland frei

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur kamen 2022 im Saarland im Rahmen der Weihnachtsamnestie fünf Gefangene vorzeitig frei. Die Voraussetzungen für Begnadigungen – sogenannte Gnadenerweise – hätten bei ihnen vorgelegen, so das Justizministerium in Saarbrücken. Es handele sich um Gefangene, bei denen das Strafende in die Zeit bis zum 8. Januar 2023 falle.

Im vergangenen Jahr war im Saarland keinem Strafgefangenen Amnestie gewährt worden. Im Jahr davor (2020) gab es drei, noch ein Jahr früher waren es acht Bewilligungen. Bei den Betroffenen lag das Strafmaß in allen Fällen unter fünf Jahren. Zudem war eine günstige Sozialprognose gegeben.

Im Jahr 2017 hatte es laut Ministerium bei den Anforderungen für eine Amnestie Verschärfungen gegeben. So sei eine frühere Entlassung aus dem Justizvollzug in der Regel ausgeschlossen, wenn der Gefangene wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde, hieß es.

Bayern beteiligt sich nicht an Weihnachtsamnestie

Bayern beteiligt sich wie in den Vorjahren nicht an der Weihnachtsamnestie. „Eine rechtskräftige Strafe im Gnadenwege zu ändern, muss daher absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen“, so das Justizministerium des Freistaats.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur