Keine Weihnachtsamnestie im Saarland 2021: Darum kommen Häftlinge nicht früher auf freien Fuß

Traditionell kurz vor Weihnachten lässt die Justiz Häftlinge frei, deren Strafe ohnehin in Kürze geendet hätte und die sich im Gefängnis einwandfrei verhalten haben. Im Saarland werden in diesem Jahr allerdings keine Personen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen - aus diesem Grund:
Im Saarland wird in diesem Jahr kein Häftling zu Weihnachten aus der Haft entlassen. Symbolfoto: Frank Rumpenhorst/dpa-Bildfunk
Im Saarland wird in diesem Jahr kein Häftling zu Weihnachten aus der Haft entlassen. Symbolfoto: Frank Rumpenhorst/dpa-Bildfunk

Auch in diesem Jahr zeigt sich die deutsche Justiz milde und entlässt kurz vor Weihnachten etliche Gefangene aus der Haft. Mindestens 790 Inhaftierte dürfen oder durften bereits ihre Haftanstalten früher verlassen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) ergeben hat. Im Saarland ist das 2021 allerdings nicht der Fall.

Keine Weihnachtsamnestie im Saarland 2021

Nicht in allen Bundesländern kommen Gefangene im Zuge der Weihnachtsamnestie vorzeitig raus. So hätten im Saarland die Voraussetzungen für Begnadigungen in diesem Jahr bei keinem Gefangenen vorgelegen, teilte das Justizministerium in Saarbrücken mit. Bei den Nachbarn in Rheinland-Pfalz können sich in diesem Jahr 80 Menschen über eine vorzeitige Entlassung freuen, so die Angaben des Justizministeriums.

Hintergrund

Durch die Weihnachtsamnestie soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden: Eine Entlassung vor den Feiertagen ermöglicht etwa die Erledigung nötiger Behördengänge und anderer Termine wie Therapie- oder Vorstellungsgespräche sowie die Nutzung von Hilfsangeboten und Beratungsstellen, bevor diese in die Weihnachtspause gehen. Erfahrungsgemäß seien auch Wohnungs- und Arbeitssuche zum Jahresende schwierig, sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

In den meisten Bundesländern kommt ein Hafterlass nur dann in Betracht, wenn die Entlassung ohnehin in der Zeit zwischen November und Anfang Januar angestanden hätte. Größtenteils handelt es sich um Tage, die Häftlinge vorzeitig entlassen werden, nicht um Monate. Für eine Entlassung kommen nur Häftlinge infrage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten. Eine frühere Entlassung ist zudem in der Regel ausgeschlossen, wenn der oder die Gefangene wegen Drogenhandels, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur