Grenzübertritt nach Frankreich auch mit Selbsterklärung möglich

Bis zum 15. Juni darf weiterhin nur die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich übertreten, wer einen triftigen Grund hat. Dieser kann künftig auch mit einer Selbsterklärung belegt werden.
Es gebe seit geraumer Zeit stichprobenartige Überprüfungen bei der Einreise. Symbolfoto: BeckerBredel
Es gebe seit geraumer Zeit stichprobenartige Überprüfungen bei der Einreise. Symbolfoto: BeckerBredel
Es gebe seit geraumer Zeit stichprobenartige Überprüfungen bei der Einreise. Symbolfoto: BeckerBredel
Es gebe seit geraumer Zeit stichprobenartige Überprüfungen bei der Einreise. Symbolfoto: BeckerBredel

Die gemeinsame deutsch-französische Selbsterklärung ist nach dem Vorbild der Vereinbarungen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz konzipiert.

Das beschlossen Bundesinnenminister Seehofer und der französische Innenminister Castaner bei der Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung. Wie der „SR“ berichtet, hatte der saarländische Abgeordnete Markus Uhl (CDU) eine gemeinsame Lösung vorgeschlagen.

Zwar gibt es keine Grenzbarrieren mehr, dennoch werden weiter Stichproben durchgeführt, bei denen die Bundespolizei die Einreise kontrolliert. Mit der Selbsterklärung können Grenzgänger ihren Reisegrund belegen. Dafür gab es bislang verschiedene Formulare für Deutschland und Frankreich.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Meldung der Bundespolizei