Großveranstaltungen bis Ende des Jahres grundsätzlich verboten

Bund und Länder sind sich einig, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen.
Bis Ende des Jahres sollen Großveranstaltungen verboten werden. Symbolfoto: Pixabay
Bis Ende des Jahres sollen Großveranstaltungen verboten werden. Symbolfoto: Pixabay
Bis Ende des Jahres sollen Großveranstaltungen verboten werden. Symbolfoto: Pixabay
Bis Ende des Jahres sollen Großveranstaltungen verboten werden. Symbolfoto: Pixabay

Sollten die Einhaltung der Hygieneregelungen sowie die Kontaktverfolgung bei Großveranstaltungen nicht möglich sein, sollen diese bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Darüber sind sich Bund und Länder einig, meldet „dpa“.

Arbeitsgruppe für Sportveranstaltungen

Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen werde eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am heutigen Donnerstag (27. August 2020) aus der Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.

Damit ist vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga bis zum Jahresende ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein Verbot würde neben den Fußballclubs von der Bundesliga bis zur Regionalliga auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen.

Karneval und Weihnachtsmärkte weiterhin in der Schwebe

Über die Zulassung von Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen wollte Merkel erst später entscheiden. Das müsse heute nicht geschehen, sagte sie nach „dpa“-Informationen in den Beratungen mit den Ministerpräsidenten.

Keine Einigung von bei Privatfeiern

Bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis haben sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag ebenso aus der Beratungsrunde. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur