Hans: Saarland geht ab Mittwoch in den Lockdown

Das öffentliche Leben wird im Saarland aufgrund der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ab Mittwoch (16. Dezember 2020) weitgehend heruntergefahren. Das kündigte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nach einer Videokonferenz von Bund und Ländern an.
Tobias Hans hat die beschlossenen Maßnahmen am heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) erläutert. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans hat die beschlossenen Maßnahmen am heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) erläutert. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans hat die beschlossenen Maßnahmen am heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) erläutert. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans hat die beschlossenen Maßnahmen am heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) erläutert. Foto: BeckerBredel

Seit dem heutigen Sonntag (13. Dezember 2020) ist der bundesweit harte Lockdown beschlossene Sache. Bereits ab Mittwoch (16. Dezember 2020) bis zunächst zum 10. Januar wird das öffentliche Leben demgemäß drastisch heruntergefahren. In einer Pressekonferenz am Mittag hat sich Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zu den Maßnahmen geäußert.

Exponentielles Wachstum

„Es liegen sehr arbeitsreiche Stunden hinter uns“, sagte Hans zu Beginn der Konferenz. Bei dem Bund-Länder-Treffen habe man sich am heutigen Sonntag „intensiv miteinander abgestimmt“; der Ernst der Lage sei allen klar. Nach Aussage des CDU-Politikers befinde man sich „in einem exponentiellen Wachstum„. Daher bestehe nun Handlungsbedarf. „Es hat sich nichts an der Gefährlichkeit des Virus geändert.“

Einschränkungen beschlossen

Der Saar-Ministerpräsident sagte, eine Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sei das Ziel. Um das auch umsetzen zu können, wurden weitere Einschränkungen beschlossen.

Saarland geht ab Mittwoch in den Lockdown

Im Saarland wird das öffentliche Leben wegen der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ab Mittwoch weitgehend heruntergefahren. Das kündigte Hans an. Demnach sollen dann bis 10. Januar nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa Supermärkte oder Apotheken offen bleiben dürfen. Darüber hinaus sollen auch Schulen schließen und die Präsenzpflicht aufgehoben werden.

Kontaktbeschränkung bleibt erhalten

Weiter gelten werde die Kontaktbeschränkung, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen dürfen. Die Regelung werde bis 10. Januar verlängert. Eine Ausnahme: Weihnachten.

Weihnachten

Für Weihnachten sollen die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis 26. Dezember seien demnach neben des eigenen Hausstandes vier weitere Personen erlaubt, egal aus welchem Hausstand, zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis.

Gottesdienste

Auch Gottesdienste an Weihnachten sollen nach Möglichkeit erlaubt bleiben, mit Abstandsregeln und ohne Singen. Dazu werde es Gespräche mit den Kirchen geben, sagte Hans.

Neujahr

Bundesweit gelte zudem an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik werde vor Silvester deutschlandweit verboten. Ausgangsbeschränkungen blieben nur eine „ultima ratio“, so Hans. Noch seien die Zahlen im Land nicht so hoch, dass dies nötig werde.

Thema Alkohol

Ab Mittwoch werde außerdem der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum deutschlandweit verboten, kündigte der Saar-Ministerpräsident an. „Es ist überhaupt gar nicht zuzumuten und zu erklären, dass in Krankenhäusern Menschen um das Leben von Covid-Patienten kämpfen und andere vor Glühweinständen stehen. Das können wir nicht zulassen.“

Schulen und Kitas

Die Präsenzpflicht an den Schulen werde bis 10. Januar ausgesetzt, sagte Hans. Es werde aber eine Betreuung in Schulen für Kinder eingerichtet, die nicht daheim betreut werden könnten. Gesonderte Regelungen solle es für Abschlussklassen geben. Auch in Kitas solle eine Betreuung vorgehalten werden.

Einzelhandel

Mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss der Einzelhandel laut den Bund-Länder-Beschlüssen schließen. Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Alle Regelungen sollen am Dienstag (15. Dezember 2020) vom Kabinett beschlossen werden, sagte der Saar-Ministerpräsident.

Verwendete Quellen:
– Livestream der Pressekonferenz
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht