Hans zu Einzelhandel-Urteil: „Wir werden keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen“

Die Staatskanzlei Saar hat am Donnerstag (11. März 2021) ein Statement von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zum gestrigen Einzelhandel-Urteil veröffentlicht. Darin erklärt er unter anderem, dass man nicht mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidung vorgehen wolle. Stattdessen soll auf "breit angelegte" Testungen von Bürger:innen gesetzt werden.

Statement von Tobias Hans zu Einzelhandel-Urteil

In einem Statement hat sich Saar-Ministerpräsident Tobias Hans zum Einzelhandel-Urteil vom gestrigen Mittwoch geäußert. Darin erklärt der CDU-Politiker: „Die Öffnung des Einzelhandels wäre bei weiterhin guter Entwicklung der nächste Schritt gewesen“. Aus diesem Grund werde man auch „keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG einlegen“.

Stattdessen soll im Saarland auf „breit angelegte“ Testungen von Bürger:innen gesetzt werden. Damit sei unter anderem ein besserer Schutz von Beschäftigten im Einzelhandel zu gewährleisten. Der Appell: „Ich rufe die BürgerInnen auf, von diesem kostenlosen Testangebot Gebrauch zu machen und etwa zu Beginn des wöchentlichen Einkaufs einen Test zu machen“. Eine Übersicht der Schnelltestzentren im Saarland findet ihr hier. Zudem bieten diese Saar-Apotheken kostenlose Testungen an.

Hintergrund

Das Oberverwaltungsgericht Saar hat am Mittwoch eine wesentliche Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt. Demnach fällt die Pflicht zur Terminbuchung weg; zudem gilt pro Kund:in „nur“ noch die 15-Quadratmeter-Regel.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei Saar, 11.03.2021
– eigene Berichte