Hausaufgabenfrei statt Hitzefrei an Saar-Schulen

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde die sogenannte Hitzefrei-Regelung aufgehoben. Da aber jede Schule das Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleisten muss, gibt es dennoch einige Sonderregeln.
Symbolfoto. Bild: Pixabay/coyot (CC0-Lizenz)
Symbolfoto. Bild: Pixabay/coyot (CC0-Lizenz)
Symbolfoto. Bild: Pixabay/coyot (CC0-Lizenz)
Symbolfoto. Bild: Pixabay/coyot (CC0-Lizenz)

Sind die Klassenzimmer, Aufenthaltsräume und Außenbereiche überhitzt, können beispielsweise Waldexkursionen oder Schwimmbadbesuche anstelle des Unterrichts veranstaltet werden.

Wenn die Außenlufttemperatur bis 10 Uhr bereits 23 Grad im Schatten erreicht hat, dürfen in den Klassenstufen 1 bis 10 nach der vierten Stunde keine Klassenarbeiten oder Hausaufgabenüberprüfungen mehr geschrieben werden. Darüber hinaus werden für den nächsten Tag auch keine Hausaufgaben erteilt.

Sehen die jeweiligen Schulen keine Möglichkeiten, ihre Schülerinnen und Schüler angemessen zu betreuen, können sie diese auch vorzeitig nach Hause schicken. Hierzu muss allerdings das Einverständnis der Erziehungsberechtigen vorliegen.

Darum wurde die Hitzefrei-Regelung abgeschafft

Hitzefrei gibt es seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 nicht mehr. Derzeit ist es so: Auch an besonders heißen Tagen muss die schulische Betreuung gewährt bleibt.

Gründe für die Neuregelung waren der Wunsch nach verlässlichen Unterrichtszeiten und Betreuung. Darüber hinaus soll die aktuelle Regelung auch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Reduzierung von Unterrichtsausfall bewirken.