Hinweis der Redaktion

zu unserem Beitrag: "Sulzbach erlaubt rechter Band ,Kategorie C' Auftritt im Salzbrunnenhaus" vom 14. März 2018:
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
Demonstranten (Hooligans gegen Salafisten) mit einem Banner der Band. Symbolfoto: Wikimedia Commons/blu-news-org/Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0

Link zum Beitrag: Sulzbach erlaubt rechter Band „Kategorie C“ Auftritt im Salzbrunnenhaus

Wir haben geschrieben:

„…Das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen führt die Musiker in einem Verfassungsschutzbericht von 2010 als „sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten“ auf.“,

ohne darauf hinzuweisen, dass das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen mit Urteil vom 19.04.2016 das Land Bremen verurteilt hat, die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2010 zu unterlassen, wenn nicht zuvor diese Passagen über die Band entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

Die SOL.DE-Redaktion