Hochansteckende Geflügelpest im Saarland nachgewiesen: Umweltministerium warnt Geflügelhalter
Fall von Geflügelpest im Saarland
In der saarländischen Gemeinde Perl-Besch wurde bei einem verletzten Wildvogel der hochansteckende Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen. Laut Angaben des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurde ein junger Schwan am 28. Dezember 2021 flugunfähig mit einer Wirbelsäulenverletzung gefunden und in ein privates Gehege mit etwa zehn weiteren Tieren aufgenommen.
Nachdem das Tier bei der vorsorglichen Untersuchung durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) positiv auf das Influenzavirus getestet wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald den Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Auf Grundlage dieses Befundes wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Saarland amtlich festgestellt.
Umweltministerium beruft Krisenstab ein
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits einen Krisenstab unter der Leitung von Staatssekretär Sebastian Thul einberufen. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) will das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Betroffen seien durch die geografische Lage des Fundortes die Gemeinden Perl und Mettlach.
Erkrankte Tiere müssen „tierschutzgerecht getötet“ werden
„In den betroffenen Gemeinden gelten eine strikte Stallpflicht sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Vorsorglich müssen alle Tiere des von Geflügelpest betroffenen Bestandes tierschutzgerecht getötet werden. Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Durch die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere würde außerdem das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärte Staatssekretär Thul am Montagabend.
Staatssekretär Thul appelliert zu erhöhter Achtsamkeit
Thul appellierte weiter zu absoluter Achtsamkeit: „Ich bitte die Geflügelhalter, jetzt wieder besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das LAV über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Nur durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden“, so Thul.
Erkrankte Tiere umgehend beim LAV melden
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert worden sein, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen. Thul appelliert auch an die Bürger:innen im Saarland, verendete oder erkrankte Wildvögel (vornehmlich Enten, Gänse und Schwäne) beim Landesamt für Verbraucherschutz zu melden.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Umweltministeriums vom 03.01.2022