Hygieneplan für Schulen im Saarland: Mehr Abstand und Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume

Die Schulen im Saarland sollen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet werden. Um die Sicherheit der Schüler während der Corona-Pandemie zu bewerkstelligen, wurde nun ein Hygieneplan erarbeitet.
Saarland: Masken sind im Klassenraum erlaubt, aber nur außerhalb der Säle auf dem Schulgelände verpflichtend. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Saarland: Masken sind im Klassenraum erlaubt, aber nur außerhalb der Säle auf dem Schulgelände verpflichtend. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Saarland: Masken sind im Klassenraum erlaubt, aber nur außerhalb der Säle auf dem Schulgelände verpflichtend. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk
Saarland: Masken sind im Klassenraum erlaubt, aber nur außerhalb der Säle auf dem Schulgelände verpflichtend. Symbolfoto: Jonas Güttler/dpa-Bildfunk

Der Infektionsschutz stehe bei der Wiedereröffnung der Schulen an erster Stelle, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Der Musterhygieneplan des Saarlandes sieht darum teilweise strengere Regeln vor als anderswo. Darüber hinaus gelten für jeden Einzelnen die üblichen Hygienevorschriften.

Mindestens zwei Meter Abstand auf dem Schulgelände

Der Mindestabstand in den saarländischen Schulen geht über die anderthalb Meter, die das Robert-Koch-Institut empfiehlt, hinaus: zwei Meter sollen eingehalten werden. Da diese auf dem ganzen Schulgelände und gegebenenfalls auch an nahegelegenen Haltestellen gelten, sollte darauf genau geachtet werden. Dabei sollen Wegführungen und Absperrungen helfen.

Nur 10 bis 15 Schüler pro Raum

Um einen vollen Pausenhof zu vermeiden, könne der Unterricht zudem zeitversetzt stattfinden. Damit auch im Klassensaal der Mindestabstand eingehalten werden kann, sind dort deutlich weniger Schüler erlaubt als sonst üblich. Etwa 10 bis 15 können je nach Raumgröße an einer Unterrichtsstunde teilnehmen. Die Regelung gilt auch in Aufenthaltsräumen und Cafeterien.

Maskenpflicht außerhalb des Klassensaals

Auf dem Schulgelände ist das Tragen von Masken für Schüler und Lehrer verpflichtend. Auch ein Mund- und Nasenschutz aus einfachem Stoff reicht dabei aus. Die Regel gilt allerdings nicht in den Klassenräumen. Hier dürfen die Schüler die Masken ausziehen.

Ausnahmeregelungen für Menschen in Risikogruppe

Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit solchen zusammenleben, können in Ausnahmefällen von der Anwesenheitspflicht im Unterricht befreit werden. Auch für die Prüfungen gelten für diese Menschen Sonderregelungen.

Der Hygieneplan wurde von Bildungsministerium und Sozialministerium zusammen mit Virologen der Uniklinik und Personalvertretern, Schulträgern sowie lokalen Gesundheitsbehörden erarbeitet.

Verwendete Quellen:
– Musterhygieneplan im Saarland
– Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, 24. April 2020