IHK Saarland: Alle Läden sollen öffnen dürfen, die Hygienevorschriften umsetzen

Alle Unternehmen, die die Hygienevorschriften umsetzen, sollen auch wieder öffnen dürfen: Dafür hat sich IHK-Geschäftsführer Klingen ausgesprochen.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) des Saarlandes begrüßt die Möbel-Martin-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis. Zugleich appelliert die Kammer an die Landesregierung, die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rasch anzupassen, teilte sie am Dienstag (28. April 2020) mit.

Das Land solle nicht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten. „Die Möbelhändler im Saarland brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Vor allem aber haben sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung damit auf gleiche Wettbewerbsbedingungen“, sagte IHK-Geschäftsführer Heino Klingen.

Klingen: Begrenzung schützt nicht automatisch vor Ansteckung

Aus Sicht der IHK ist eine Begrenzung der Fläche im Handel nicht erforderlich, um die Gefahr einer Virus-Ansteckung einzudämmen. Klingen meinte, die Verkaufsfläche sage per se nichts über die Zahl der Kunden aus, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Geschäft aufhalten und wie nahe sie sich kommen. Entscheidend sei die konsequente Einhaltung der Abstandsregelungen und die Umsetzung der Hygienevorschriften. „Unternehmen, die dies gewährleisten, sollen öffnen dürfen“, so der IHK-Chef abschließend.

800-Quadratmeter-Regelung im Saarland

Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Saarlouis hatte am Montag entschieden, dass Möbel Martin seine Filialen im Saarland öffnen darf. Die Läden des Unternehmens seien in ihrem Sortiment beschränkt und befänden sich nicht in zentraler Innenstadtlage. Daher sei nicht mit einem erhöhten Kundenaufkommen zu rechnen, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Im Saarland dürfen seit Beginn vergangener Woche Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern öffnen. Auch einzelnen größeren Geschäften wie Kfz-Shops oder Buchhandlungen ist die Öffnung gestattet. Des Weiteren können große Läden ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren, um öffnen zu dürfen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der IHK Saarland, 28.04.2020
– eigene Berichte