Illegales Autorennen auf der A8? Berufungsprozess in Zweibrücken begonnen

Zwei Autofahrer, die auf der A8 mutmaßlich durch ein illegales Autorennen, eine Massenkarambolage verursachten, wurden im April zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Neuauflage des Prozesses begann gestern.
Zwei Autofahrer sollen bei Zweibrücken an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen und dabei in einen Stau gerast sein. Foto: Polizei
Zwei Autofahrer sollen bei Zweibrücken an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen und dabei in einen Stau gerast sein. Foto: Polizei
Zwei Autofahrer sollen bei Zweibrücken an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen und dabei in einen Stau gerast sein. Foto: Polizei
Zwei Autofahrer sollen bei Zweibrücken an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen und dabei in einen Stau gerast sein. Foto: Polizei

Seit dem gestrigen Montag müssen sich zwei junge Fahrer erneut vorm Landgericht in Zweibrücken verantworten. Der Vorwurf: Bei einem illegalen Autorennen sollen sie in das Ende eines Staus gerast sein. Sieben Personen wurden dabei verletzt.

Am ersten Prozesstag der Berufung wurden sieben Zeugen vernommen. Dabei sollte geklärt werden, mit welcher Geschwindigkeit die beiden Unfallfahrer unterwegs waren und welchen Abstand sie einhielten. Allerdings können hier natürlich nur Schätzangaben gemacht werden. Und die Aussagen gehen auseinander. Eine Bewohnerin des Etzelwegs gab an, dass die beiden dort bereits gerast und dicht aufeinander gefahren seien. Ein anderer Zeuge berichtete, sie seien ihm in der Innenstadt lediglich durch die Lautstärke, nicht aber durch die Geschwindigkeit negativ aufgefallen. Ein Autofahrer, der an dem Tag ebenfalls auf der A8 unterwegs gewesen war, sagte aus, dass sie gleich hintereinander an ihm „vorbeigerauscht“ seien. Jedoch habe er keine Spurwechsel oder Überholmanöver gesehen.

Die beiden Fahrer beteuern, dass es Zufall gewesen sei, dass sie an diesem Tag gleichzeitig auf der A8 unterwegs waren. Sie waren beide am Abend des 19. Mai 2018 von Zweibrücken losgefahren. Der 31-jährige Fahrer war mit einem Mercedes AMG-C-Klasse laut eigener Aussage auf dem Weg zur Arbeit. Der jüngere Fahrer gab an, mit seiner Freundin in seinem Porsche Cayenne auf dem Weg zu einem Restaurant gewesen zu sein. Sie hätten beide nur zufällig erst die Auffahrt in Ixheim genommen, statt bereits am Bubenhauser Kreisel auf die Autobahn aufzufahren. Zuvor haben sie sich laut eigener Aussage nicht gekannt.

Die Verteidigung beantragte eine Besichtigung des Grundstücks im Etzelweg. Dabei soll geprüft werden, ob die Zeugin genug Sicht hatte, um die Situation einschätzen zu können. Für das Berufungsverfahren wurden fünf Termine angesetzt.

Verwendete Quellen:
• Pfälzischer Merkur
• Deutsche Presseagentur