Informationspflicht verankert: „Sternenkinder“ können im Saarland bestattet werden

Da sogenannte "Sternenkinder" im Sinne des Bestattungsgesetzes nicht als Leichen gelten, müssen sie im Saarland nicht bestattet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Beisetzung. Eine Gesetzesänderung sieht nun vor, dass Eltern nach Fehl- oder Totgeburten durch die Krankenhäuser explizit auf die Option hingewiesen werden.

Der saarländische Landtag hat am Freitag (22. Januar 2021) eine Änderung des Bestattungsgesetzes verabschiedet. Das berichtet der SR. Der neue Passus soll den würdevollen Umgang mit Fehlgeburten erleichtern. Demnach müssen betroffene Eltern künftig darauf hingewiesen werden, dass sie ihre „Sternenkinder“ bestatten können.

„Sternenkinder“ gelten nicht zwingend als Leichen

Laut Bestattungsgesetz gelten Totgeburten oder Kinder, die nach einer Fehlgeburt verstorben sind, rechtlich nicht zwingend als Leichen. So heißt es in Paragraf 12: „Eine Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm, bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes keines der unter 1. genannten Lebenszeichen festzustellen war (Fehlgeburt), gilt nicht als menschliche Leiche„. Zu diesen Lebenszeichen zählen etwa ein Herzschlag oder die natürliche Atmung.

Bestattungsmöglichkeit ist nicht allen Eltern bewusst

Aufgrund dieser Bestimmung ist es möglich „Sternenkinder“ nach der Geburt durch das Krankenhaus entsorgen zu lassen. Allerdings gibt es auch die Option der Bestattung. Von dieser wissen jedoch nicht alle betroffenen Eltern. Das neue Gesetz soll dies nun ändern. In einem Entwurf von 2019 heißt es: „Um ihnen diese Möglichkeit offenbar werden zu lassen, soll in der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt ist, auf diese ausdrücklich hingewiesen werden müssen.“

Gesetzesänderung für Ehrengräber und Friedhofsangebot

Das neue Bestattungsgesetz sieht zudem vor, dass die Kosten von Ehrengräbern saarländischer Soldaten, die im Ausland gefallen sind, vom Saarland übernommen werden, sobald die Finanzierung durch den Bund endet. Friedhofsträger können darüber hinaus nun alternative Bestattungsformen wie Baumbestattungen oder sarglose Beisetzungen anbieten.

Die Gesetzesänderung wurde von CDU, SPD und Linken im Landtag verabschiedet. Die AfD-Fraktion und der fraktionslose Ex-AfD-Abgeordnete Lutz Hecker enthielten sich.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Eigene Recherche