JVA Saarbrücken: Keine Hinweise auf unnatürlichen Tod von Untersuchungshäftling

Nach der Obduktion des in der JVA Saarbrücken tot aufgefundenen Untersuchungshäftlings steht fest: Hinweise auf einen unnatürlichen Tod des 56-Jährigen gibt es nicht.
Der Mann verstarb in der JVA Saarbrücken. Archivfoto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz (Bild zugeschnitten)
Der Mann verstarb in der JVA Saarbrücken. Archivfoto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz (Bild zugeschnitten)
Der Mann verstarb in der JVA Saarbrücken. Archivfoto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz (Bild zugeschnitten)
Der Mann verstarb in der JVA Saarbrücken. Archivfoto: Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz (Bild zugeschnitten)

Kein Fremdverschulden

Im Fall des tot aufgefundenen Untersuchungshäftlings in der JVA Saarbrücken kann Fremdverschulden als Todesursache ausgeschlossen werden. Hinweise auf einen unnatürlichen Tod gibt es somit nicht. Das sagte laut „dpa“ ein Sprecher des Justizministeriums. Ebenso gebe es keine Indizien für einen Suizid.

Genauere Erkenntnisse zur Todesursache bringe möglicherweise eine toxikologische Untersuchung. Noch stehe das Ergebnis aus, es werde in den nächsten Tagen erwartet.

Mann war Hauptverdächtiger

Am Montagmorgen war die Leiche des 56-jährigen Mannes beim Aufschließen seiner Einzelzelle entdeckt worden. Er sei Hauptverdächtiger in einem Ermittlungsverfahren gegen eine mutmaßliche Bande von Internet-Betrügern gewesen. Dabei gehe es um gewerbsmäßigen Bandenbetrug im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Trading-Plattformen, über die Anleger um viel Geld gebracht worden sein sollen.

Laut Staatsanwaltschaft lassen sich die Höhe des Schadens und die Anzahl der Geschädigten nicht abschließend feststellen. 271 Geschädigten konnte bislang allerdings ein Schaden von insgesamt rund 15,8 Millionen Euro zugeordnet werden. Die Ermittlungen dauerten an.

Überstellung ins Saarland

Im Januar 2019 sei der Mann aufgrund eines Haftbefehls in Österreich festgenommen worden. Die Überstellung ins Saarland wegen eines Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken erfolgte im Oktober 2019, so die Staatsanwaltschaft. Zuvor hatten das „Handelsblatt“ und andere Medien darüber berichtet.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur

Verwendetes Foto:
– Wikimedia Commons/Tim Mathis/CC4.0-Lizenz (Bild bearbeitet)