Kein Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht im Saarland

Ab Montag gilt im Saarland die Maskenpflicht. Verstöße dagegen werden zwar zunächst nicht mit einem Bußgeld geahndet. Trotzdem kann es Konsequenzen geben.
Ab Montag müssen zum Beispiel in Bussen und Bahnen im Saarland Schutzmasken getragen werden. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Ab Montag müssen zum Beispiel in Bussen und Bahnen im Saarland Schutzmasken getragen werden. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Ab Montag müssen zum Beispiel in Bussen und Bahnen im Saarland Schutzmasken getragen werden. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Ab Montag müssen zum Beispiel in Bussen und Bahnen im Saarland Schutzmasken getragen werden. Foto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Im Saarland wird es zunächst kein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht geben. Das hat das Innenministerium der SOL.DE-Redaktion mitgeteilt. Demnach werde das Fehlen von Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Die Betreiber von Lebensmittelgeschäften, Baumärkten, Banken, Apotheken und weiteren Betrieben sind laut Innenministerium selbst dazu verpflichtet, das Tragen von Mundschutzen durchzusetzen. Bei Verstößen könnten sie dann – im Rahmen ihres Hausrechts – zum Beispiel Hausverbote erteilen. Wie das Ministerium weiter mitteilt, sei die Einführung von Bußgeldern daher „zumindest zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht erforderlich.

Maskenpflicht im Saarland: Antworten auf die häufigsten Fragen

In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden Bußgelder von bis zu 50 Euro fällig, wenn Bürgerinnen und Bürger gegen die Maskenpflicht verstoßen.

Im Saarland gilt ein umfassender Bußgeld-Katalog bei Verstößen gegen die Corona-Regeln. Wir haben die Bußgelder hier für euch zusammengefasst.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Focus.de