Kein Handyverbot in saarländischen Wahlkabinen

Saarländische Wähler dürfen bei der Landtagswahl am Sonntag ihre Smartphones mit in die Wahlkabine nehmen.
Dem Teilen von Bildern aus der Wahlkabine auf sozialen Netzwerken steht bei der saarländischen Landtagswahl nichts im Weg. Foto: Britta Pedersen/dpa.
Dem Teilen von Bildern aus der Wahlkabine auf sozialen Netzwerken steht bei der saarländischen Landtagswahl nichts im Weg. Foto: Britta Pedersen/dpa.
Dem Teilen von Bildern aus der Wahlkabine auf sozialen Netzwerken steht bei der saarländischen Landtagswahl nichts im Weg. Foto: Britta Pedersen/dpa.
Dem Teilen von Bildern aus der Wahlkabine auf sozialen Netzwerken steht bei der saarländischen Landtagswahl nichts im Weg. Foto: Britta Pedersen/dpa.

Saarländische Wähler dürfen bei der Landtagswahl am Sonntag ihre Smartphones mit in die Wahlkabine nehmen. Sie können ihren Stimmzettel auch als Foto veröffentlichen.

Das Wahlrecht enthalte kein Gesetz, dass Bürger ihr Smartphone nicht in der Kabine nutzen und damit ein Foto auf sozialen Medien veröffentlichen dürften, erklärte der stellvertretende Landeswahlleiter Andreas Bittner der Deutschen Presse-Agentur. „Der Grundsatz der geheimen Wahl gebietet, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme unbeeinflusst und ohne jeglichen Zwang abgeben können muss.“

Ob das Fotografieren und die Veröffentlichung „die geheime Stimmabgabe beeinträchtigt“, müsse im konkreten Einzelfall entschieden werden.

Das Phänomen, das im US-Wahlkampf bei Präsident Donald Trump und dessen Sohn Eric zum Modell wurde, solle bei der Wahl an diesem Sonntag „beobachtet werden, um zunächst Art und Umfang in der realen Wahlpraxis abzuschätzen“. Das Bundesinnenministerium hatte im Februar laut „Spiegel“ die Absicht geäußert, Filme und Fotos in Wahlkabinen ausdrücklich verbieten zu wollen.