Keine Verbote für Ungeimpfte: Saar-Landkreise wollen Impfpflicht für Pflegepersonal nicht durchsetzen

Entgegen der Ankündigung von Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) wollen die Landkreise im Saarland die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal nicht durchsetzen. Demnach wird es keine Betretungsverbote für Ungeimpfte geben. Jung hatte vor wenigen Wochen noch Konsequenzen für "Impfverweigerer" angekündigt.
Im Saarland wird es keine Konsequenzen für ungeimpftes Pflegepersonal geben. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Im Saarland wird es keine Konsequenzen für ungeimpftes Pflegepersonal geben. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Einrichtungsbezogene Impfpflicht wird im Saarland nicht durchgesetzt

Im Saarland wird es keine Betretungsverbote für ungeimpfte Angestellte in medizinischen Einrichtungen geben. Das betonte Udo Recktenwald (CDU) in seiner Funktion als Vorsitzender des Landkreistages gegenüber dem „SR“. Demnach werden die Landkreise, die für den Erlass der Betretungsverbote zuständig wären, auf die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verzichten.

Landkreise einigen sich auf „Übergangslösung“

Laut Recktenwald habe man sich nach einer Abwägung zwischen dem allgemeinen Infektionsschutz und den einschneidenden Maßnahmen für die betroffenen Angestellten für eine Übergangslösung entschieden. Demzufolge werde das ungeimpfte Pflegepersonal im Saarland in den nächsten Wochen zwar eine Bescheinigung über ein Betretungsverbot erhalten. Sie dürfen aber trotzdem weiter arbeiten, wenn sie eine FFP2-Maske tragen und sich täglich auf das Coronavirus testen.

Landkreise wollen Klarheit schaffen

Mit der Entscheidung wolle man seitens der Landkreise für Klarheit bei den Arbeitgeber:innen und den Mitarbeitenden in den medizinischen Einrichtungen sorgen. Denn bereits seit März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bei insgesamt 817 Angestellten medizinischer Einrichtungen im Saarland ist der Impfstatus weiterhin noch unklar, das heißt, diese Personen haben bislang keinen Impfnachweis erbracht. Konsequenzen für die Betroffenen gab es bislang aber keine.

Recktenwald: Betretungsverbote wären unglaubwürdig

Da die höchst umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Pflegepersonal voraussichtlich Ende des Jahres ohnehin auslaufe, sei es laut Recktenwald unglaubwürdig, wenn man jetzt sozusagen auf den letzten Metern Betretungsverbote aussprechen würde. „Wir haben jetzt über ein halbes Jahr dieses Gesetz, ohne dass wir Betretungsverbote ausgesprochen haben. Das macht das Gesetz unglaubwürdig“, so Recktenwald zum „SR“.

Landkreise handeln entgegen Saar-Gesundheitsminister Jung

Damit stellen sich die Landkreise im Saarland gegen die bisherigen Ausführungen von Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD). Dieser hatte vor drei Wochen im Rahmen eines Sommergesprächs noch angekündigt, dass man mit weiterhin uneinsichtigen Impfverweigerern konsequent umgehen und in einzelnen Fällen auch Betretungsverbote aussprechen müsse. Laut Jung sei es ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, das Gesetz auf diejenigen konsequent anzuwenden, die weiterhin eine Impfung verweigern.

Ob es jetzt unglaubwürdig ist, ein Gesetz konsequent nicht anzuwenden oder ob es wie nach Sicht der Landkreise vielmehr unglaubwürdig ist, ein Gesetz zunächst monatelang nicht und dann aber kurz vor dessen Auslaufen anzuwenden, darüber lässt sich vortrefflich streiten. Für das Saarland ist jedenfalls nun klar, dass es für ungeimpftes Pflegepersonal entgegen der statuierten Impfpflicht keine Konsequenzen geben wird.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“
– eigene Recherche