Yeboah-Prozess: Mutmaßlicher Anstifter kommt auf freien Fuß
Angeklagter im Anstifter-Prozess um Brandanschlag aus U-Haft entlassen
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat die U-Haft-Entlassung des Angeklagten im zweiten Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor über 32 Jahren beschlossen. Nachdem der Hauptbelastungszeuge ausgesagt hatte, sehe der Staatsschutzsenat keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den 54-Jährigen. Das erläuterte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) am Freitag (8. März 2024).
Hinreichender Tatverdacht weiterhin gegeben
Weiterhin sehe das Gericht aber einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben an. Das Verfahren wird regulär mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Der Deutsche steht wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor dem OLG. Der 54-Jährige bestreitet seiner Verteidigung zufolge den zentralen Tatvorwurf gegen ihn.
Zeuge könne sich nicht an genauen Wortlaut erinnern
Am Dienstag (5. März 2024) hatte der Zeuge zu einem zentralen Punkt der Anklage seine Aussage gemacht. Der Anklage zufolge soll der Angeklagte wenige Stunden vor dem tödlichen Feuer angesichts damaliger rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland gesagt haben: „Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.“ Laut des Vorwurfs habe diese Aussage einen der Gesprächspartner, einen mittlerweile verurteilten 52-Jährigen, bestärkt und beeinflusst, den Anschlag zu begehen.
Der Zeuge hatte erklärt, er könne sich an den Satz erinnern, dass „etwas passieren“ müsse – jedoch nicht an den genauen Wortlaut. Aus dem Protokoll einer Polizeivernehmung hatte er das Wort „brennen“ nach eigenen Angaben sowie nach Informationen aus dem Dokument gestrichen. Die Verteidiger des Angeklagten hatten nach der Aussage die Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt.
52-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht den 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem wegen Mordes verurteilt. Bislang ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bei dem Feuer im September 1991 starb der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana. Zwei andere Bewohnende sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner:innen konnten unverletzt fliehen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur