Kind 14 Jahre lang gequält: Stiefmutter muss sechs Jahre ins Gefängnis
Wegen jahrelangen Missbrauchs ihres Stiefsohns muss eine 53-jährige Saarländerin für sechs Jahre ins Gefängnis. Die Angeklagte habe den Jungen seit seinem vierten Geburtstag nahezu täglich geschlagen, urteilte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag. Dauerhafte Mangelernährung und nicht behandelte Knochenbrüche hätten zudem bleibende Schäden verursacht.
Der 54 Jahre alte Vater des Kindes erhielt wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eine einjährige Bewährungsstrafe. Spätestens nach einem Besuch des Jugendamtes bei der Familie, wo es um mögliche Misshandlungen des damals 15 Jahre alten Jungen durch die Stiefmutter gegangen war, hätte der Vater genauer hinsehen und sich um seinen Sohn kümmern müssen.
„Der Junge wurde völlig menschenunwürdig behandelt“, stellte der Vorsitzende Richter fest. Mit 17 Jahren war dem heute 25-Jährigen nach zwei missglückten Versuchen die Flucht zum Jugendamt gelungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft für die Frau und zweieinhalb Jahre für den Mann beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Beide Angeklagten hatten sämtliche Vorwürfe bestritten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Angeklagten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfgang Ihl).