Kind sexuell missbraucht: Bundesweite Fahndung nach unbekannter Frau
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Frau wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes gesucht
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bitten aktuell um die Hilfe der Bevölkerung bei einer Öffentlichkeitsfahndung. Gesucht wird eine unbekannte Frau, die im Verdacht steht, ein Kind ab 2016 sexuell missbraucht zu haben. Sie soll darüber hinaus Aufnahmen des Missbrauchs erstellt und sie an Dritte weitergegeben haben.
Videoaufnahmen zeigen Taten
Generalstaatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Taten in Deutschland stattgefunden haben. Es liegen Bild- und Videodateien vor, die den sexuellen Missbrauch eines circa fünf bis sechs Jahre alten Kindes durch die Tatverdächtige zeigen.
Verdächtige könnte auch weitere Kinder missbraucht haben
Dabei sei nicht auszuschließen, dass die Frau auch zuvor und danach weitere Kinder missbraucht hat oder auch aktuell missbraucht. Die bisherigen Ermittlungen haben noch nicht zur Identifizierung der Verdächtigen, des Opfers oder der Tatorte geführt.
Fotos von Tattoos sollen helfen, die Frau zu identifizieren
Daher richten sich die Ermittlungsbehörden nun mit Fotos an die Bevölkerung. Zu sehen sind diverse Tätowierungen der Verdächtigen:
- Handrücken links: Stern mit vermutlich Totenkopf
- Finger der linken Hand: Symbole, möglicherweise musikalische Symbole
- Hand rechts: Fragment eines Haarzopfs mit Schleife
- Unterarm rechts: Fragment einer Blume mit Blütenblatt
- Daumen Hand rechts: Symbol „S“
Wer erkennt die Verdächtige?
Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt fragen: „Erkennen Sie die auffälligen Tätowierungen auf dem Handrücken und dem Unterarm der Tatverdächtigen? Können Sie Hinweise zur Identität der Tatverdächtigen geben?“
Hinweise nimmt das Bundeskriminalamt Wiesbaden unter der Telefonnummer (0611)5518444 und per E-Mail entgegen. Wer Angaben machen will, kann sich auch an jede andere Polizeidienststelle wenden.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bundeskriminalamts, 04.10.2023