Kindesmissbrauch gilt in Deutschland künftig als Verbrechen

Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag (7. Mai 2021) ein verschärftes Gesetz gegen sexuellen Kindesmissbrauch gebilligt. Demnach gilt Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen und kann deutlich härter bestraft werden. Die Änderungen im Überblick:

Am gestrigen Freitag hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebilligt. Demnach gilt Kindesmissbrauch in Deutschland künftig als Verbrechen und kann damit deutlich härter bestraft werden. Als Verbrechen werden im deutschen Strafrecht rechtswidrige Taten bezeichnet, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Kinder sollen so künftig besser vor Missbrauch geschützt werden.

So ändert sich der Strafrahmen

Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit entsprechenden Inhalten beschafft, verbreitet oder auch nur besitzt, soll künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs kann künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bislang sind solche Taten in Deutschland als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert worden.

Verjährungsfrist wird hochgesetzt

Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird durch das Gesetz künftig hochgesetzt. Sie beginnt nun erst mit Ende des 30. Lebensjahres des Opfers.

Anlass für die Gesetzesänderungen

Anlass für die Verschärfung des Strafrahmens waren etwa die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Begründet wird das Vorhaben aber auch damit, dass Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht hätten, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Weitere Informationen zum neuen Gesetz

Das Gesetz wird vollumfänglich am 01. Januar 2022 in Kraft treten. Weitergehende Informationen dazu findet ihr auf der Website des Bundesrats unter: „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“.

Verwendete Quellen:
– Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Drucksache 285/21)
– Plenarberatung des Bundesrats vom 07.05.2021
– Deutsche Presse-Agentur