Klaus Bouillon präsentiert neues „Abrissprogramm“ für Kommunen

Um unter anderem Leerstände in den Kommunen zu beseitigen, fördert das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abrissmaßnahmen. Das Neue daran: Ab sofort sollen auch Projekte unterstützt werden, die nicht in einem Städtebaufördergebiet liegen.
Hier im Foto: Bauminister Klaus Bouillon. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
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Neues Abrissprogramm

Abrissmaßnahmen von Projekten, die außerhalb eines Städtebaufördergebiets liegen, sollen ab sofort auch vom saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert werden. Das geht aus einer Mitteilung des Ministeriums vom Montag (7. September 2020) hervor.

„Mit dem neuen von der Städtebauförderung unabhängigen Abrissprogramm können nun auch Bedarfszuweisungen für Ankauf und Abriss von Gebäuden im Orts- beziehungsweise Stadtkern mit jeweils 50 Prozent (maximal jeweils bis 40.000 Euro, somit insgesamt maximal 80.000 Euro) gefördert werden“, so das Ministerium.

Ein Ankauf werde allerdings nur dann unterstützt, wenn er für den Abriss erforderlich ist. Der Abriss von leerstehenden Gebäuden, die sich bereits im kommunalen Eigentum befinden, werde entsprechend gefördert. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren richte sich „formal nach den üblichen Vorgaben im Rahmen der Gewährung von Bedarfszuweisungen“.

Bouillon: „Vorhandene Leerstände auflösen“

Im Rahmen der Vorstellung des Abrissprogramms sagte Bauminister Klaus Bouillon: „Um die Attraktivität der Ortskerne zu steigern, ist es notwendig, vorhandene Leerstände aufzulösen. Mit der bereits bestehenden Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung haben wir einen guten Ansatzpunkt, der durch das neue Programm sinnvoll ergänzt wird.“

Hintergrund

Nach Angabe des Ministeriums erhalten Kommunen aktuell schon im Rahmen der Städtebauförderung Mittel für den Ankauf, den Abriss oder die Modernisierung von Gebäuden in Städtebaufördergebieten. Zwei Drittel der förderfähigen Kosten würden übernommen werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bauministeriums, 07.09.2020